Verbraucherschützer: Welche Unternehmen Nutzern Newsletter unterschieben
Bei 50 Unternehmen, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen untersucht hat, hat sich jede zehnte Testperson bei der Nutzung der Website ungewollt E-Mail-Newsletter bestellt. Das gaben die Verbraucherschützer am 22. November 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster).
Bei dem südkoreanischen Unternehmen LG sei die Nutzung der E-Mail-Funktion auf der deutschen Website in der mobilen Version daran gekoppelt gewesen, ein Häkchen zu setzen, um "News und Angebote" per E-Mail zu erhalten. Ohne den Bezug eines LG-Newsletters zu akzeptieren, war die Nutzung nicht möglich. LG habe dieses mobile Zwangsabo jedoch inzwischen abgeschafft, so die Verbraucherzentrale.
Oftmals werden auch Gewinnspiel-Teilnehmer zu Newsletter-Abonnenten gemacht. Bei Bild Online mussten Nutzer, um teilnehmen zu können, ihr Einverständnis geben, "dass die Axel Springer AG und Tochterunternehmen" ihnen "weitere Medienangebote per E-Mail" unterbreiten dürfen. Solche Newsletterfallen nutzten auch der Internethändler Otto und die Magazine Freundin und Bunte, so die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherschützer fordern: "Häkchen sollten nicht zur Belästigung werden. Deshalb sollten Anbieter für Werbung wie auch Verkauf immer die aktive Einwilligung (Opt-in) wählen. Die Zustimmung sollte Kunden weder zwangsweise untergejubelt noch per voreingestelltem Häkchen entlockt werden." Doch eine Zustimmungsmail bedeutet nicht automatisch Rechtssicherheit für ein Unternehmen. Das Oberlandesgericht München entschied, dass im Double-Opt-in-Verfahren versandte Bestätigungsmails für den Erhalt eines Newsletters Werbung darstellen, für deren Zusendung der Empfänger der E-Mail zuvor seine Einwilligung hätte erteilen müssen.
Die Deutsche Bahn verkauft laut dem Testbericht per voreingestelltem Häkchen auch Zusatzleistungen. So ist die Sitzplatzreservierung, die 4 Euro kostet, automatisch angeklickt.
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