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Verbraucherschützer: Sky wegen Hotline-Tricks abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Bayern hat Sky abgemahnt. Mit einem Kniff will der Pay-TV-Anbieter Abonnenten dazu bringen, nach einer Kündigung bei einer kostenpflichtigen Hotline anzurufen.
/ Ingo Pakalski
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Verbraucherschützer gehen gegen Sky vor. (Bild: Sky)
Verbraucherschützer gehen gegen Sky vor. Bild: Sky

Die Menge der Abokunden ist für den Pay-TV-Anbieter Sky eine wichtige Währung. Daher reagiert der Anbieter darauf, wenn Kunden kündigen. Oftmals wird ihnen das Pay-TV-Abo günstiger als zum regulären Preis angeboten. Aber derzeit ist es etwas anders, wie die Verbraucherzentrale Bayern berichtet.

Wer derzeit sein Abonnement bei Sky kündigt, erhält kurz darauf ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf. Darin heißt es, dass in einem Telefonat Details zur Abwicklung des Vertrags besprochen werden müssten. Die Kunden sollten sich daher bei einer gebührenfreien 0800-Rufnummer melden.

Dabei erfahren einige Anrufer über eine Ansage, dass sich die Nummer geändert habe und werden auf eine 01806-Rufnummer verwiesen. Eine automatische Rufweiterleitung erfolgt nicht. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Sky-Kunde dabei nicht erfahre, dass ein Anruf bei dieser Rufnummer Kosten verursache. Aus diesem Grund mahnte die Verbraucherzentrale Bayern(öffnet im neuen Fenster) Sky ab.

Verbraucherschützer halten das Vorgehen für rechtswidrig

"Wir halten das Vorgehen für rechtswidrig", sagte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen." Aber nicht alle Sky-Kunden hören den Verweis auf die 01806-Nummer. Dies passiere nur, wenn die anrufende Nummer Sky bekannt sei und einem Kunden zugewiesen werden könne. "Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind", sagte die Rechtsexpertin.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist die kostenpflichtige 01806-Kundenservicenummer in dieser Form ohnehin nicht zulässig. Im August 2018 ging die Verbraucherzentrale Bayern schon einmal gegen Sky vor(öffnet im neuen Fenster). Sie klagte erfolgreich gegen den Pay-TV-Anbieter, der eine kostenpflichtige 01806-Kundenservice-Hotline angeboten hatte. Wer die Hotline anrief, hatte pauschal 20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz zu bezahlen und 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz.

Gericht hatte Sky kostenpflichtige Service-Hotlines untersagt

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern übersteigen diese Kosten das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes, was rechtlich unzulässig ist. Das Landgericht München I urteilte, dass für die Inanspruchnahme einer Kundenservice-Hotline keine Kosten anfallen dürften, die über einen gewöhnlichen Flatrate-Tarif hinausgingen (Az. 37 O 15341/17). Gegen das Urteil legte Sky nach Angaben der Verbraucherzentrale Berufung ein.

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