Verbraucherschützer: Mehr Schutz vor Vertragsabschluss am Telefon gefordert
Verbraucherschützer verlangen von der Politik deutlich mehr Rechte für Kunden und Schutz vor den Maschen der Unternehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert: Telefonisch geschlossene Verträge sollten nur dann wirksam sein, wenn sie danach in Textform vom Kunden bestätigt werden.
Genau das ist zum Teil zwar bereits in einigen Branchen erforderlich, allerdings wird dieses Schutzsystem von vielen Unternehmen in der Praxis unterlaufen. Verbraucher werden beispielsweise gedrängt, ihre Vertragsbestätigung noch während des Telefonats abzugeben, so dass eine eingehende Prüfung des Vertrags kaum möglich ist.
Daher fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass eine schriftliche Bestätigung in Textform nur dann wirksam sein darf, wenn sie mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Telefonat erfolgt, bei dem der Vertrag vereinbart wurde. Das soll verhindern, dass Kunden im Gespräch unter Bestätigungsdruck gesetzt werden können.
Keine informierte Entscheidung möglich
Eine informierte Entscheidung zum Abschluss eines Vertrags können Verbraucher so gar nicht fällen, kritisieren Verbraucherschützer. Bisher passiert es daher immer wieder, dass Kunden in langfristigen Verträgen festhängen, die sie gar nicht oder nicht mit den entsprechenden Vertragsbestandteilen abschließen wollten.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands bietet sich bei dem Gesetzentwurf zur "Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts" eine gute Gelegenheit, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahme umzusetzen: die Einführung einer sektorübergreifenden allgemeinen Bestätigungspflicht für telefonisch geschlossene langfristige Verträge.
Forderungen an Regierung
"Ob Internet- und Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos oder Verträge im Energiebereich: Die Liste der Beschwerden über am Telefon untergeschobene Verträge ist lang. Die Bundesregierung muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen" , fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
"Niemand sollte nach einem Telefonat in einem langfristigen Vertrag feststecken, den er oder sie so nicht abschließen wollte. Künftig muss gelten: Wer nach einem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen" , ergänzt Pop.



