Verbraucherschützer mahnen Anbieter ab: Mieter sollen für Kabel-TV ohne Vertragszustimmung zahlen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wirft dem Wohnungskonzern LEG und dem Netzbetreiber Netcologne vor, Mietern Verträge unterzuschieben und damit rechtswidrig zu handeln. Entsprechende Abmahnungen seien verschickt worden. Dabei geht es um neue Verträge für Kabelanschlüsse, die nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht mehr auf die Miete umgelegt werden dürfen.
Die beiden Firmen hätten unabhängig voneinander Schreiben an Mieter geschickt, denen zufolge die Mieter automatisch einen Endnutzervertrag bekommen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist aber die aktive Zustimmung des Mieters nötig. "Die Verbraucher haben nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eigentlich die freie Wahl für den TV-Empfang" , sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
"Aber die beiden Anbieter versuchen hier, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ohne Vertragsschluss unterzujubeln." In dem Schreiben von Netcologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den Kabelnutzern so einfach wie möglich machen und den bisherigen Kabel-TV-Vertrag mit dem Wohnungsunternehmen in einen TV-Einzelnutzervertrag mit den jeweiligen Mietern überführen.
Netcologne will Kunden behalten
"Sie müssen sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieblingsprogramm weiter – und das dauerhaft günstig." Monatlich werden dem Brief zufolge 5 Euro für den Vertrag fällig, was aus Sicht der dpa für die Nutzung eines Kabelanschlusses relativ günstig ist. Der erste Monat ist dabei kostenlos nutzbar, also der Juli.
Im Internet kann der Kunde sich abmelden – eine Zahlungspflicht besteht also im Unterschied zum vorherigen Nebenkostenmodell nicht. LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich "bequem zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen" .
Mieter müssen selbst kündigen, um den Vertrag wieder loszuwerden
Man werde einen neuen, vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag neben dem Mietvertrag einrichten. Auch hier ist eine Kündigung möglich. Die LEG-Wohnungen bekommen die Fernsehsignale vom Kabelanbieter Vodafone. Ein Sprecher von Vodafone sagt, dass man keine direkte Vertragsbeziehung zu den Mietern habe und die LEG ihren Mietern eigenständig die TV-Versorgung anbiete.
Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. Ein LEG-Sprecher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur mietvertragliche Verpflichtungen. "Ein funktionierender TV-Anschluss ist nach unserer Rechtsauffassung Bestandteil der bestehenden Altmietverträge."
Verbraucherschützer: keine aufgezwungene Nutzung erlaubt
Dieses Argument wiederum überzeugt Verbraucherschützer Flosbach nicht. "Grundsätzlich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfügung stehen, sofern mietvertraglich zugesichert" , sagt der Rechtsanwalt, aber: "Eine aufgezwungene Nutzung resultiert daraus nicht."
Von Netcologne heißt es, ein möglichst reibungsloser Übergang für die Kundinnen und Kunden sei bei der Fernsehversorgung wichtig. "Damit sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglichkeit eröffnet, per konkludenter Einwilligung die bisherige Leistung über einen Einzelvertrag weiterzunutzen."
Anbieter von Kabelanschlüssen unter Druck
Mit konkludenter Einwilligung ist gemeint, dass die Handlungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrücklich gesagt hat. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten der Miete abrechnen, ein entsprechender Teilnahme-Zwang ist weggefallen.
Für Marktführer Vodafone und andere Kabelanbieter wie Tele Columbus und Netcologne bedeutet das Gegenwind – sie wollen so viele Kabelnutzer wie möglich als Kunden halten. Alternativangebote, die angesichts der Zahlungspflicht beim Nebenkostenprivileg bislang einen schweren Stand hatten, sind im Aufschwung – etwa Magenta TV von der Deutschen Telekom oder Anbieter wie Zattoo und Waipu TV. Eine Übersicht über solche Anbieter von Golem.de zeigt die preislichen Unterschiede verschiedener TV-Abos (g+) .



