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Verbotene Sexdarstellung: UK lockert Verbot für Pornoverbreitung

Das Verbot der Darstellung bestimmter sexueller Praktiken im Vereinigten Königreich gilt für DVDs wie für Streaming-Angebote und muss durch Internet-Blockaden der ISPs umgesetzt werden. Das Verbot ist nun deutlich gelockert worden.
/ Sebastian Grüner
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Die Verbreitung bestimmter pornografischer Inhalte ist im Vereinigten Königreich jetzt legal. (Bild: Walt Stoneburner, flickr.com)
Die Verbreitung bestimmter pornografischer Inhalte ist im Vereinigten Königreich jetzt legal. Bild: Walt Stoneburner, flickr.com / CC-BY 2.0

Ein Gesetz im Vereinigten Königreich(öffnet im neuen Fenster) zwingt die Anbieter von Pornostreaming zur Altersverifikation seiner Nutzer und zur Zensur bestimmter "nicht konventioneller" sexueller Praktiken, beides soll nötigenfalls durch Internetsperren durchgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Regeln ist zunächst ausgesetzt(öffnet im neuen Fenster) worden und soll wohl erst im kommenden April in abgeschwächter Form durchgesetzt werden. Darüber hinaus werden nun auch die Zensurvorgaben klar abgeschwächt.

Dazu hat die Strafverfolgungsbehörde, der Crown Prosecution Service (CPS), seine Auslegung dessen, was nicht als "obszön" angesehen wird und legal verbreitet werden darf, an die aktuelle Wahrnehmung der Bevölkerung angepasst, wie der Guardian berichtet(öffnet im neuen Fenster). Diesem Verwaltungakt ist eine öffentliche Beratung vorausgegangen. Darüber hinaus gibt es einige Urteile von Geschworenengerichten im Vereinigten Königreich, die die Definition der Strafverfolgungsbehörde in den vergangenen Jahren bereits verschoben haben. Dem trägt die aktualisierte Auslegung nun Rechnung.

Die Entscheidungen betrafen in der Vergangenheit unter anderem physische Medien wie DVDs, gelten aber für jede Art der Veröffentlichung und damit letztendlich auch für das Streaming. Dem Guardian sagte ein Sprecher des CPS, es sei nicht Sache der Behörden zu entscheiden, was guter Geschmack sei oder als störend empfunden werde.

Künftig nicht mehr verfolgt(öffnet im neuen Fenster) werden soll Verhalten, dass klar einvernehmlich ist, keinen "ernsthaften Schaden zufügt" und nicht mit Kriminalität verbunden ist. Darüber hinaus dürfe das "wahrscheinliche Publikum ist nicht unter 18 Jahren alt" sein. Legal ist damit künftig wohl explizit die Darstellung von BDSM, Fisting, Facesitting, die Verwendung von Urin und vieles Weitere, was bisher unter die Zensurvorgaben und unter die Vorgaben zur Strafverfolgung gefallen sind.


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