Verbot gefordert: Verleger geben Adblockern Mitschuld an Trumps Wahlsieg

Wenn es nach den NRW-Verlegern geht, müssten Adblocker eigentlich in Newsblocker umbenannt werden. In einer Stellungnahme zum Adblocker-Verbot präsentierten sie eine ganze Reihe alternativer Fakten.

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US-Präsident Donald Trump
US-Präsident Donald Trump (Bild: Erik S. Lesser-Pool/Getty Images)

Der Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen gibt Adblockern eine Mitschuld am Wahlsieg von US-Präsident Donald Trump und dem Austritt Großbritanniens aus der EU. Wenn die traditionellen Onlinemedien wegen der Werbeblocker nicht mehr ausreichend finanziert würden, erfolge die Meinungsbildung für die breite Masse "dann durch Blogger ohne journalistische Standards und soziale Netzwerke. Erste Auswirkungen eines solchen Trends lassen sich in den letzten Wahlen in Großbritannien und den USA besichtigen", heißt es in einer Stellungnahme des Verbands für den Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Inhalt:
  1. Verbot gefordert: Verleger geben Adblockern Mitschuld an Trumps Wahlsieg
  2. Fliegen gefährlicher als Malware

Auf einen Antrag der dortigen Piratenfraktion gab es am Dienstag im Landtag eine Anhörung mit verschiedenen Sachverständigen. Die Piraten wollen mit ihrem Antrag ein gesetzliches Verbot von Adblockern verhindern. Eine entsprechende Prüfung hatte die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz im Juni 2016 gefordert. Ein juristisches Gutachten geht jedoch davon aus, dass ein solches Verbot verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Doch die Stellungnahme der Verleger fällt erwartungsgemäß nicht im Sinne der Piraten aus. Im Gegenteil. Die Verleger schlagen darin sogar einen konkreten Gesetzeswortlaut vor. Dessen erster Satz lautet: "Die Herstellung, Verbreitung, Bewerbung sowie die Verwendung von Vorrichtungen, Computerprogrammen oder Dienstleistungen, die die Integrität eines Telemedienangebots mit journalistisch-redaktionellen Inhalten einschließlich Rubrikenanzeigen beeinträchtigen, indem bestimmte Seiteninhalte beim Nutzer nicht geladen oder nicht angezeigt werden, sind ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig."

"Anzeigen sind Nachrichten"

In ihrer Begründung des Adblocker-Verbots berufen sich die Verleger wie in den zahlreichen Prozessen gegen den Adblock-Plus-Hersteller Eyeo darauf, dass mit Werbeblockern die Integrität von Onlinemedien zerstört werde. Denn, so argumentieren die Verlage: "Anzeigen sind Nachrichten - es sind inhaltliche Informationen im Kernbereich der Pressefreiheit." Unabhängig von der Qualität ihres Beitrages hätten "die Annoncen einen informations-, meinungs- und bildungsfördernden Einfluss auf den Leser hinsichtlich des jeweiligen Sachgebietes".

Bislang sind die Gerichte dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. So erklärte das Oberlandesgericht Köln im vergangenen Juni Werbeblocker für zulässig. Da eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage kurzfristig nicht zu erwarten sei, fordert der Verband: "Der Schutz der Integrität redaktionell-journalistischer Telemedienangebote sollte deshalb mit Wirkung gegenüber jedermann gesetzlich geregelt werden." Dies entspricht wortwörtlich der Forderung der Verlegerverbände BDZV und VDZ, die sich in einem Positionspapier für einen Workshop der Bund-Länder-Kommission findet.

Keine technischen Maßnahmen möglich

Nach Ansicht der Verleger ist ein Verbot auch deshalb nötig, weil es keine technischen Maßnahmen gegen Adblocker gebe. Was nicht ganz zutrifft, denn ein Unternehmen wie Facebook unterläuft seit einigen Monaten gezielt die Blockaden. Die von zahlreichen Medien eingeführte Sperre von Adblocker-Nutzern ist nach Ansicht des Verlegerbandes ebenfalls keine Lösung, "denn diese Kunden sehen die Werbung erst recht nicht und zudem sinkt die Reichweite der Verlage".

Dabei ist es den Verlagen nach eigenem Bekunden völlig egal, ob die Leser die Werbung tatsächlich sehen. So soll dem Gesetzesvorschlag zufolge die Nutzung des Safari-Reader-Modus erlaubt bleiben, auch wenn Nutzer damit die Anzeige der Werbung deaktivieren können. "Für die Telemedienanbieter ist eine solche Funktion akzeptabel, da in diesem Fall die Werbung von den Adservern zunächst einmal abgerufen wird, der Nutzer damit die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte und der Presseverleger seine Vergütung für die Werbeinhalte erhält", schreiben die Verleger. Ob das für die Anzeigenkunden akzeptabel ist, steht auf einem anderen Blatt.

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Fliegen gefährlicher als Malware 
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Vincent-VEC 09. Mär 2017

+1000 Bitte an alle Verlage: als Leserbrief veröffentlichen, ausdrucken und gerahmt im...

fg (Golem.de) 09. Mär 2017

Hallo! Wir haben unsere Position zu dem Vorschlag inzwischen in einem Kommentar...

Anonymer Nutzer 09. Mär 2017

glaubt wohl keiner mehr? genau wie man auch in Irland mehrfach pro EU hat abstimmen...

divStar 09. Mär 2017

Doch: Menschen, die darauf hinweisen. Spätestens seit der NSA-Affaire sollte einem klar...



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