Verband unabhängiger Musikunternehmen: Apple Music zahlt Musikern nichts für Probeabos

Die Verträge für Apples neuen Streamingdienst Apple Music sehen eine dreimonatige kostenlose Probezeit vor, in denen der US-Konzern keine Lizenzgebühren an die Musikunternehmen und ihre Künstler zahlt. Das berichtet(öffnet im neuen Fenster) der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT), dem die Verträge von Apple vorliegen, am 18. Juni 2015. Der Start von Apple Music ist für Ende des Monats auch in Deutschland geplant.
"Wir als VUT begrüßen neue Geschäftsmodelle und weitere Anbieter auf dem Streaming-Markt. Jedoch sind die von Apple angebotenen Vertragsbedingungen völlig unangemessen" , erklärte der Geschäftsführer Jörg Heidemann. "Dies kann für unsere Mitglieder und deren Künstlerinnen und Künstler zu erheblichen Umsatzeinbußen bei den Lizenzeinnahmen führen, im Extremfall kann dies existenzgefährdend sein."
Offener Brief an Apple
Aus Sicht des VUT wälzt Apple das finanzielle Risiko des globalen Starts und der Neukundengewinnung auf die kleinen und mittleren unabhängigen Musikunternehmen und ihre Künstler ab. Der Verband hat seine Mitglieder informiert und sich mit einem offenen Brief(öffnet im neuen Fenster) an die Führung des Apple-Konzerns gewandt.
Apple Music ist Apples Musikstreamingdienst, der iTunes-Musik streamen kann. Apple Music startet Ende Juni 2015 auf Windows, OS X und iOS. Im Herbst soll eine Android-und eine Apple-TV-Version folgen. Die ersten drei Monate sind kostenlos, danach kostet Apple Music monatlich 10 US-Dollar, für die Familienoption beträgt der Preis 15 US-Dollar, bei der bis zu sechs Personen unabhängig voneinander den Musikstreamingdienst nutzen können.