Verbände: Neue Vectoring-Verordnung "aus dem Bonner Tulpenfeld"

Der neue Einigungsversuch der Bundesnetzagentur mit der EU-Kommission über das exklusive Vectoring der Telekom wird von den Wettbewerber-Verbänden verrissen. Der Ton wird noch schärfer.

Artikel veröffentlicht am ,
Netzausbau der Telekom
Netzausbau der Telekom (Bild: Deutsche Telekom)

Die Telekom-Konkurrenten haben den neuen Einigungsversuch der Bundesnetzagentur mit der EU-Kommission über das Vectoring im Nahbereich scharf kritisiert. "Offenbar geht man im Bonner Tulpenfeld davon aus, dass die EU-Kommission nicht erneut 'erhebliche Bedenken' äußern und damit ein weiteres Phase-II-Verfahren einleiten wird." Das gaben die Verbandspräsidenten Norbert Westfal (Breko - Bundesverband Breitbandkommunikation), Jens Prautzsch (Buglas - Bundesverband Glasfaseranschluss) und Martin Witt (Vatm - Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) am 21. Juni 2016 bekannt. Auch der neue Entwurf sehe ein weitgehendes Infrastruktur-Monopol für die Telekom in den Hauptverteiler-Nahbereichen vor.

Bundesnetzagenturchef Jochen Homann hatte erklärt, die Bedenken der EU-Kommission mit dem neuen Entwurf ausgeräumt zu haben. Die Deutsche Telekom will im Nahbereich um 8.000 Hauptverteiler Vectoring einsetzen und dazu von der Verpflichtung befreit werden, Wettbewerbern VDSL-Anschlüsse in den Hauptverteilern zu ermöglichen, weil dies technisch nicht möglich sei. Die Bundesnetzagentur stimmte dem zu, die EU-Kommission prüfte die Entscheidung genauer. Die Telekom vertritt die Auffassung, dass mit dem exklusiven Vectoring sechs Millionen Haushalte bis Ende 2018 zusätzlich einen schnellen Anschluss bekommen würden, viele davon erstmals.

Absenkung vorgesehen

Vorgesehen sei von der Bundesnetzagentur nun eine Absenkung der im ersten Entwurf festgehaltenen Mehrheitsregelung. Ein alternativer Netzbetreiber müsse nicht mehr mindestens 50 Prozent aller grauen Kästen am Straßenrand und insgesamt mehr Kabelverzweiger als die Deutsche Telekom erschlossen haben, sondern nur noch mindestens 40 Prozent. Allerdings müsse ein ausbauwilliger Wettbewerber nun auch mindestens 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom, was die Schwelle in vielen Fällen weit über 40 und auch über 50 Prozent hebe. Diese neue Regelung erhöhe das Risiko für die Investoren, betonten die Wettbewerberverbände.

Die von den alternativen Netzbetreibern angebotenen, "teils erheblichen und regional flächendeckenden Ausbauzusagen" seien auch im neuen Entwurf des Regulierers nicht berücksichtigt worden.

Die vorgenommenen Anpassungen der Bundesnetzagentur seien rein "kosmetischer Art" und verbesserten in der Praxis die Ausbaumöglichkeiten für die Wettbewerber allenfalls geringfügig.

Außerdem sehe der nun vorgelegte Entwurf weiterhin kein Überbau-Verbot von FTTB-/FTTH- und HFC-Infrastrukturen vor, sondern verpflichte im Gegenteil die Telekom dazu, in den Nahbereichen vorhandene, leistungsfähigere Netze mit Vectoring zu überbauen.

Der Verband kommunaler Unternehmen VKU erklärte: "Generell ist Vectoring eine Übergangstechnologie, die überall dort sinnvoll eingesetzt werden kann, wo ein sofortiger Glasfaserausbau ausscheidet. Ziel muss es aber weiterhin sein, ganz Deutschland sehr schnell mit hochleistungsfähigen Glasfasernetzen zu versorgen." Dieses Ziel dürfe nicht wegen einer nur punktuellen und zudem nicht nachhaltigen Verbesserung der Versorgungssituation in den Nahbereichen aus dem Auge verloren werden.

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Kaiser Ming 23. Jun 2016

damit war nicht nur Merkel gemeint Autokanzler war ja Schröder

RipClaw 23. Jun 2016

Scheint bei uns nicht ganz so sein. Kann aber auch daran liegen das sich das Dorf später...

Sharra 22. Jun 2016

Das ist auch kein Wunder. Denn, was geht denn in einen durchschnittlichen Haushalt...

RipClaw 22. Jun 2016

Auch eine Ansiedlung an einer Autobahnzufahrt garantiert keine schnelle...



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