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Verarbeitung von Nutzerdaten: Bundeskartellamt mahnt Google wegen Datenverarbeitung ab

Das Bundeskartellamt fordert mehr Wahlmöglichkeiten für die Nutzer von Alphabets zahlreichen Diensten wie Google und Youtube .
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Daniel Ziegener
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Nutzer von Google-Diensten sollen wählen dürfen. (Bild: Firmbee)
Nutzer von Google-Diensten sollen wählen dürfen. Bild: Firmbee / Unsplash

Nach Einschätzung des Bundeskartellamts lässt Alphabet seinen Nutzern keine ausreichende Wahl darüber, ob sie mit der "weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind" , und mahnte den Google-Mutterkonzern deshalb ab. Das teilte das Bundeskartellamt am 11. Januar 2023 in einer Pressemeldung(öffnet im neuen Fenster) mit. Alphabet und die Google Germany GmbH seien bereits am 23. Dezember 2022 informiert worden.

"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf" , sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Google habe gegenüber Konkurrenten einen strategischen Vorteil, weil es über seine Vielzahl an reichweitenstarken Diensten Zugang zu verschiedensten Nutzerdaten habe und diese dienstübergreifend verarbeiten könne.

"Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen" , so Mundt.

Zuständigkeit zwischen Bundeskartellamt und Digital Markets Act

Ob das Kartellamt in dem Fall überhaupt zuständig ist, ist umstritten(öffnet im neuen Fenster) . Ebenso ist unklar, ob es sich tatsächlich um eine Abmahnung im rechtlichen Sinne handle. Das Bundeskartellamt schreibt in seiner Pressemitteilung selbst, für bestimmte Google-Dienste dürfte "zukünftig auch der europäische Digital Markets Act (DMA) anzuwenden sein, dessen Durchsetzung in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt."

Das Gesetz über Digitale Märkte wurde im September 2022 vom Europäischen Parlament angenommen und gilt ab dem 2. Mai 2023 (g+). Demnach dürfen Plattformbetreiber nicht mehr ohne weiteres die Daten unterschiedlicher Dienste zusammenführen.

Nachtrag vom 11. Januar 2023, 16:58 Uhr

Google hat zum Urteil des Bundeskartellamts offiziell Stellung bezogen: "Unser Ziel ist es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer:innen an erster Stelle stehen und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllen. Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen."


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