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Vectoring: Verbände sehen Ende der Neutralität der Bundesnetzagentur

Bundeswirtschaftsminister Gabriel soll die Gespräche von Telekom und Bundesnetzagentur über exklusives Vectoring stoppen. Das fordern Breko, Vatm und Buglas in einem Brief, der Golem.de vorliegt.
/ Achim Sawall
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Vectoring-Werbung der Telekom (Bild: Telekom)
Vectoring-Werbung der Telekom Bild: Telekom

Ein Exklusivvertrag der Deutschen Telekom mit der Bundesnetzagentur über eine Verpflichtung zum Vectoring-Ausbau würde die Behörde aus ihrer bisherigen Unabhängigkeit drängen, womit sie ihre neutrale Rolle aufgeben würde, schreiben die Wettbewerberverbände der Telekom Breko, Vatm und Buglas an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Die Bundesnetzagentur hatte sich offen dafür gezeigt, der Telekom ein exklusives Recht auf die Nutzung der Vectoring-Technologie einzuräumen, wenn der Konzern sich zum Ausbau verpflichtet. Ihrer vertraglichen Ausbauverpflichtung werde die Telekom aber nur nachkommen, wenn die Regulierungsverfügung in ihrem Sinne ausfällt. Im gegenteiligen Fall sei dem Konzern ein Rücktrittsrecht eingeräumt worden, heißt es in dem Brief an Gabriel, den der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (Vatm) verfasst haben und der Golem.de vorliegt.

Die Telekom will im Nahbereich um 8.000 Hauptverteiler die Vectoring-Technik einsetzen. VDSL2-Vectoring kann am Hauptverteiler nach derzeitigem Stand technologiebedingt immer nur von einem Netzbetreiber eingesetzt werden.

Ein solcher Vertrag eines der Regulierung unterliegenden Marktteilnehmers und der unabhängigen Regulierungsbehörde sei im deutschen Telekommunikationsrecht nicht vorgesehen und wäre ein einmaliger Vorgang mit weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Markt, so die drei Verbände. Durch die von der Telekom zugesagte eine Milliarde Euro für den Ausbau würden Investitionen der Wettbewerber in mindestens gleicher Höhe verhindert und zusätzlich bereits getätigte Investitionen entwertet.

Die Bundesregierung müsse dafür Sorge tragen, dass die Diskussion über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, die einen Monopolausbau zum Gegenstand haben, beendet wird und keinesfalls Gespräche oder Verhandlungen über derartige Angebote im Vorfeld einer Regulierungsentscheidung geführt werden.


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