VBB Fahrcard: E-Ticket-Kontrolle am Prüfgerät wird in Berlin zur Pflicht

Rund sechseinhalb Jahre nach dem Beginn des E-Ticket-Projekts in Berlin und Brandenburg wird in der Hauptstadt die Selbstkontrolle in Bussen zur Pflicht. Ohne korrektes Piepen geht es nur noch mit dem Handy-Ticket und Papierfahrausweisen.

Artikel veröffentlicht am ,
Das E-Ticket muss in Berlin bald an die Kontrollgeräte gehalten werden.
Das E-Ticket muss in Berlin bald an die Kontrollgeräte gehalten werden. (Bild: Andreas Sebayang/Golem.de)

Ab dem 1. März 2018 müssen Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre E-Tickets an die Prüfgeräte halten, ehe sie mitfahren dürfen. Betroffen sind davon aber nur Besitzer einer VBB Fahrcard, die im Verbundgebiet ausschließlich an Abonnenten verteilt wird. Diese Plastikkarte beinhaltet einen sogenannten EFS, oder Elektronischen Fahrschein. Das System selbst ist seit dem Jahr 2011 im Aufbau und hatte einige Probleme. Mit der nächsten Phase ist sich Berlins größter Busbetrieb sicher, dass die Lesegeräte korrekt arbeiten. Über drei LEDs wird der Status des E-Tickets mitgeteilt. Grün steht für einen gültigen EFS, Orange für einen Lesefehler durch zu kurze Berührung und Rot für einen ungültigen EFS.

Im Falle eines ungültigen EFS muss der Fahrer aufgesucht werden. Busse mit einem Lesegerät sind an einem E-Ticket-Deutschland-Symbol an der Front zu erkennen. Laut der BVG sind fast alle Busse mit den Kontrollgeräten ausgestattet.

Es soll bald zwei Kontrollgeräte in Bussen geben

Die Lesegeräte sind vorne beim Bus installiert, da es in Berlin Pflicht ist, beim Fahrer einzusteigen. Busfahrer lassen allerdings sehr oft auch Ausnahmen zu, um die Pünktlichkeit zu verbessern. An stark belasteten Starthaltestellen und vor allem bei den Flughafenbussen werden eigentlich alle Türen für den Einstieg genutzt.

Die BVG will noch weitere Lesegeräte installieren, allerdings ebenfalls vorne beim Bus. Auch direkt beim Fahrer können Fahrgäste ihren Fahrschein kontrollieren lassen, so dass zwei Personen bei geeigneten Bussen, also mit viel Platz im Frontbereich, gleichzeitig die Selbstkontrolle durchführen können.

Die BVG betont in ihrer Ankündigung, dass die Lesegeräte keine Kontrolldaten schreiben werden, was in der Vergangenheit durchaus passierte. Damit geht die BVG und der übergeordnete Verbund tatsächlich einen Sonderweg, da das Erstellen von Bewegungspunkten eigentlich beim E-Ticket Deutschland von Anfang an so vorgesehen war und nach zahlreichen Leserhinweisen, die uns erreichten, auch so gehandhabt wird.

Die Sichtkontrolle wird trotz der elektronischen Kontrolle allerdings nicht abgeschafft. Guthabenbasierte E-Tickets gibt es in Berlin und Brandenburg nicht. Auch gibt es keine Fahrscheine aus Papier mit entsprechendem Chip, wie sie etwa Valencia, Lissabon und Sevilla einsetzen. Dementsprechend muss eine herkömmliche Fahrkarte weiter dem Busfahrer gezeigt werden. Das gilt natürlich auch für das Handy-Ticket, da eine Umsetzung, etwa über den NFC-Chip von Smartphones, fehlt.

Nachtrag vom 23. Februar 2018, 14:42 Uhr

Wie uns die BVG mitteilte, sollen die Busfahrer seit dem Sommer 2017 offiziell bei starkem Fahrgastandrang auch die hinteren Türen zum Einstieg öffnen. Eine Dienstanweisung empfiehlt das dem Fahrpersonal ausdrücklich. Dieses Öffnen der Türen in solchen Situationen wurde auch vorher schon so gehandhabt und von der BVG auch akzeptiert. Grundsätzlich gilt trotzdem weiterhin der Vordereinstieg.

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jokay 21. Mär 2018

Bisher habe ich bei der Selbstkontrolle eine Max 50% Chance das meine Karte...

BLi8819 25. Feb 2018

Interessant für Werbende sind eher die Bewegungsprofile aller Kunden + Daten zu Alter...

BLi8819 25. Feb 2018

Und? Dann macht der Busfahrer es halt nicht. Wenn eine Kontrolle durchgeführt wird, wird...

CCCP 23. Feb 2018

Alle Busse sollen ein verdammten Scanner besitzen. Der N35 tut es nicht und noch eine...



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