VBB Fahrcard: Berlin zeigt, welche Nachteile die E-Tickets haben können
Das E-Ticket-System (VBB Fahrcard) in und um Berlin ist noch lange nicht fertig und schon werden die ersten Karten ausgetauscht. Jetzt ist ein Fall bekanntgeworden, bei dem ein Abokunde deswegen als Schwarzfahrer eingestuft wurde.

Die BVG hat in Berlin damit begonnen, die ersten VBB Fahrcard genannten E-Tickets des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg auszutauschen, und das hat mitunter unangenehme Konsequenzen. Laut eines Berichts des Berliner Tagesspiegels über eine Abonutzerin kann es dabei passieren, dass ein zahlender Fahrgast als Schwarzfahrer eingestuft wird, da die Tickets mit dem Austausch vorzeitig gesperrt werden. Aufgrund eines Fehlers sind so vermutlich mehrere Tausend Abokunden als Schwarzfahrer unterwegs, denn Abokunden werden in dem Anschreiben zur neuen Fahrcard nicht darauf hingewiesen, dass die alte Karte vorzeitig gesperrt wird, wie aus einer Stellungnahme der BVG gegenüber dem Tagesspiegel hervorgeht. Die BVG bittet die betroffenen Stammkunden diesbezüglich um Verständnis.
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- E-Ticket-Nutzer sind von Öffnungszeiten abhängig
Die laut Tagesspiegel betroffene Kundin der BVG hätte ihr übertragbares E-Ticket eigentlich noch bis zum 31. März 2017 nutzen können. Bei einer Kontrolle eines anderen Verkehrsunternehmens, der S-Bahn Berlin GmbH, wurde der Ehemann der Besitzerin allerdings als Schwarzfahrer ertappt. Bei einem E-Ticket besteht das Risiko prinzipbedingt, da die Fahrtberechtigung digital entzogen werden kann und der Kunde seine Unschuld dann beweisen muss.
Wer schwarz fährt, muss zahlen
Obwohl es sich um ein verbundweites Problem handelt und das neue E-Ticket samt des fehlenden Hinweises bereits am 16. Januar 2017 zugestellt wurde, bestand die S-Bahn auf die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeldes. Technisch hat die S-Bahn recht, da sich der Ehemann eine Leistung mit einem ungültigen Fahrausweis erschlichen hat - sogenanntes Schwarzfahren. Die S-Bahn selbst weiß nicht, warum das Ticket ungültig ist. Es wird also ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig. Es gibt in Berlin allerdings eine Kulanzregelung. Da der schwarzfahrende Ehemann ein Abo besitzt und damit nur sein gültiges Ticket vergessen hat, muss er nicht 60 Euro zahlen, sondern nur 7 Euro. Diese 7 Euro bezahlte er im Abobüro. Immerhin ersetzte die BVG diese 7 Euro und den unnötig bezahlten Fahrschein.
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E-Ticket-Nutzer sind von Öffnungszeiten abhängig |
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Da ist es genauso.
ist uns passiert, man kann ja das e-ticket auch weitergeben. ... so wird dem nutzer...
Schonmal in Tokyo gewesen? Dachte ich mir. Punkt 1) du kannst jederzeit ein Einzelticket...
ich wollt's nicht schreiben, stimme aber zu. Eigentlich würde ich solche Beispiele gerne...