VATM: Unternehmen zocken trotz Gesetz weiter mit Warteschleifen ab

Seit gestern ist ein Gesetz gegen Abzocke in Warteschleifen in Kraft. Doch Verbraucher sollten nicht darauf vertrauen. Viele Firmen haben das "noch gar nicht mitbekommen".

Artikel veröffentlicht am ,
Bärbel Höhn
Bärbel Höhn (Bild: Marcel Mettelsiefen/Getty Images)

Ein Branchenverband warnt Verbraucher davor, in telefonischen Servicehotlines weiter abkassiert zu werden. Seit dem 1. September 2012 gilt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der die ersten zwei Minuten in der Warteschleife für Anrufer kostenfrei sind. "Viele Unternehmen haben das aber noch gar nicht mitbekommen", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, Jürgen Grützner, dem Tagesspiegel.

Im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sind die Mobilfunknetzbetreiber Vodafone, Telefónica, E-Plus und viele Mobilfunkprovider organisiert.

Lina Ehrig, Referentin für Telekommunikation und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), sagte am 29. August 2012, lange und teure Warteschleifen seien für die Betreiber ein "einträgliches Geschäftsmodell. Auch seriöse Unternehmen haben solche Zusatzeinkünfte gern genommen."

Für telefonische Warteschleifen haben Kunden im Jahr 2011 knapp 150 Millionen Euro ausgeben müssen. Das erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, die ihre Berechnungen auf Branchenzahlen stützte.

Ab 1. September 2012 müssen ab Rufaufbau mindestens die ersten zwei Minuten für den Anrufer entgeltfrei sein, unabhängig davon, ob der Anrufer vom Festnetz- oder Mobiltelefon anruft. Wird der Anruf schneller entgegengenommen und bearbeitet, endet die Entgeltfreiheit, der Anruf kann ganz berechnet werden. Wird der Anruf innerhalb von zwei Minuten nicht bearbeitet, wird die Verbindung getrennt - der Verbraucher muss gegebenenfalls neu wählen.

Laut Bundesnetzagentur tritt am 1. Juni 2013 die endgültige Regelung zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen auch bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind. Auch Warteschleifen während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung müssen dann kostenfrei sein. Im Rahmen der Übergangsregelung könnten nachgelagerte Warteschleifen noch kostenpflichtig sein.

"Die Bundesnetzagentur verfolgt Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufdecken zu können, ist sie allerdings auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen", erklärte die Behörde.

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M.P. 04. Sep 2012

Hmm, auch die 20 cent pro Anruf können teuer werden, wenn man nach 2 Minuten...

__destruct() 03. Sep 2012

Naja, ganz so allgemein kann man das aber nicht sagen. Ich habe es sogar schon mal...

Spaghetticode 03. Sep 2012

Die beste Hotline ist die, die man nie anrufen muss. Weil keine ungeklärten Fragen und...

Spaghetticode 03. Sep 2012

Offenbar haben hier viele nicht verstanden, dass es sich bei den 2 Minuten um eine...



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