VATM und Breko: Tiefbaulobby will offenbar Trenching verhindern
In einer wichtigen Publikation für die Bauämter spricht sich die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) gegen Trenching aus. Es sei zu befürchten, dass sich der Wille der Bedenkenträger aus den "etablierten Reihen der Bauindustrie durchsetzen" wird, erklärte(öffnet im neuen Fenster) der Telco-Branchenverband VATM am 21. September 2022. 60 Zentimeter tiefe Gräben mit Wiederverdichtung sollen demnach die deutsche Norm bleiben.
Die Veröffentlichung des Merkblatts, bevor die entscheidende DIN-Norm vorliege, würde zu Verunsicherung bei den Kommunen führen, erfuhr Golem.de aus informierten Kreisen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum wenige Wochen vor Ende des DIN-Verfahrens ein Merkblatt herauskommen solle. Noch ist beides nicht veröffentlicht. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) erklärte(öffnet im neuen Fenster): "Weitere Standardisierungsmaßnahmen und Empfehlungen zu alternativen Verlegemethoden, wie beispielsweise das entsprechende Merkblatt der FGSV, sollten erst nach Abschluss der laufenden Normierung erfolgen, um dieser nicht vorzugreifen."
Frederic Ufer, zweiter Geschäftsführer des VATM, sagte: "Würde man Deutschland allein mit konventionellem Tiefbau erschließen wollen, würde die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 versprochene flächendeckende Glasfaserversorgung um etliche Jahre verfehlt." Was in anderen europäischen Ländern nicht mehr "alternative Verlegetechniken" genannt werde, solle nun "auf Wunsch konventionell arbeitender Bauträger und Teilen einer innovationsfeindlichen Tiefbaulobby verhindert werden."
Die Erfahrungen "insbesondere aus dem Ausland" zeigten aber, dass nicht mehr Bauschäden zu erwarten seien als bei konventioneller Verlegung, meinte Ufer.
"Der Entwurf zur DIN 18220 soll voraussichtlich Ende des Jahres erscheinen. Eine genaue Aussage dazu kann allerdings erst nach der kommenden Ausschusssitzung im Oktober getroffen werden", sagte DIN-Sprecherin Mona Thieme Golem.de. "Parallel zu unseren Arbeiten bei DIN erarbeitet die FGSV ein Merkblatt zum gleichen Thema, wobei beide Gremien unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte haben."
Die DIN solle neben der Beschreibung verschiedener Verfahren für die Herstellung der Schlitze und Leitungsgräben in unterschiedlicher Tiefe die Legung der TK-Infrastruktur und die anschließende Verfüllung und Wiederherstellung der Straße zum Inhalt haben. Beim letzten Punkt "wird es eine reine Verweisung auf das FGSV Merkblatt geben".Die FGSV beschreibe insbesondere den Aufbau der Straße und die dazu verwendeten Materialien und sei somit für die Qualitätssicherung und die Forschung zuständig. "Beide Gremien arbeiten unabhängig voneinander und sind unter anderem durch eine teilweise Überschneidung der Mitarbeitenden gut vernetzt", erklärte Thieme.
Glasfaser 6 Zentimeter tief in der Asphaltdecke
Der Verband kleiner und mittelständischer Kabelnetzbetreiber FRK (Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation) erklärte im August 2021, dass Kommunen die Haftung für Schäden an getrenchter Glasfaser tragen müssten, wenn diese bei Arbeiten an darunter liegender Versorgungsinfrastruktur beschädigt würde. Deshalb sei der Einsatz von Trenching ohne ausreichende Garantien durch den Netzbetreiber mit einem hohen Risiko behaftet.
Vodafone hatte angekündigt, in Dresden sein Festnetz mit Nano-Trenching auszubauen. Mit Nano-Trenching wird die Glasfaser mit einem Stufenschnitt nur 6 Zentimeter tief in die Asphaltdecke verlegt. In der Norm werden solche Tiefen nicht behandelt.
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