VATM: Angeblich ruckelfreie Videos trotz Schwankungen im Festnetz
Der Branchenverband VATM lehnt die im novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Minderungsrechte als "besonders problematisch" ab. Im Festnetz stünden die TK-Anbieter vor der großen Herausforderung, dass sie Leistungsangaben in die Verträge aufnehmen müssten, obwohl jeder Politiker wisse, dass die Leistung bei Kupfernetzen mit jedem Meter Kupfer abnimmt und jeder Anschluss – ohne jede Schuld des Anbieters – eine sehr unterschiedliche Leistung aufweise, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner(öffnet im neuen Fenster) am 30. November 2021.
"Hinzu kommt, dass die Verkabelung im Wohnhaus ebenso wie kundenseitige Einstellungen an den Geräten und WLAN in der Praxis oft zu Verschlechterungen führten. Vor allem aber sind Schwankungen aufgrund hoher Reserven in den Netzen oft völlig unerheblich für den E-Mail-Verkehr oder für ruckelfreie Videos" , meinte Grützner. Für den Festnetzbereich werde ein ausreichend sicheres Messtool – Voraussetzung für jeden Minderungsanspruch – von der Bundesnetzagentur wohl noch im Dezember bereitgestellt.
Im Mobilfunk sei das gesetzlich vorgesehene Minderungsrecht in der Praxis noch problematischer, da die für den einzelnen Kunden nutzbare Bandbreite unter anderem davon abhinge, wie viele Nutzer sich noch in der jeweiligen Mobilfunkzelle befinden und wie die Witterungsbedingungen sind. Ein Mobilfunkanbieter habe auf solche Faktoren keinerlei Einfluss. "An einem Messtool für den Mobilfunkbereich wird daher verständlicherweise noch gearbeitet" , sagte Grützner. Tatsächlich haben die Netzbetreiber Einfluss darauf, indem sie ihre Funkzelle kleiner machen und für eine Glasfaseranbindung sorgen.
Im VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) sind die führenden Firmen Vodafone mit seinem Kabelnetz, Telefónica Deutschland, United Internet und Freenet ohne eigenes Festnetz, aber auch die Deutsche Glasfaser mit ihrem ländlichen FTTH-Ausbau.
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