USK-Jahresbericht: Neue Prüfverfahren, Entwicklerberatung und Pilotprojekte

Sie berät Entwicklerstudios in aller Welt über den deutschen Jugendschutz, führt ein Pilotprojekt zur Selbstklassifizierung von Games durch und hat neue Verfahren eingerichtet: Die USK stellt in einem ausführlichen Bericht die Schwerpunkte ihrer Arbeit vor.

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Spieleprüfung bei der USK
Spieleprüfung bei der USK (Bild: USK)

"In den vergangenen zwei Jahren hat sich die USK grundlegend neu aufgestellt", kommentiert Felix Falk, Geschäftsführer der in Berlin ansässigen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) den neuen Jahresbericht der Jugendschützer. Der stellt neben den Neugestaltungen von Außenauftritt und Öffentlichkeitsarbeit vor allem die Überarbeitung der Verfahrensgrundlagen und das Erschließen zusätzlicher Tätigkeitsfelder vor. Bereits im Februar 2012 hatte die USK ihre Jahresstatistik mit den Prüfergebnissen 2011 veröffentlicht.

  • Grafik: USK
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Grafik: USK

Jetzt schreibt die USK, dass sie ihre Prüfinstanzen in Anlehnung an Verfahren der FSK deutlich verkürzt hat: Während es zuvor möglich war, dass ein Game vier aufeinanderfolgende Verfahrensstufen durchlaufen musste, so sind es jetzt nur noch drei solcher Instanzen. "Nach dem Durchlaufen des Regel- und des Berufungsausschusses steht anstelle des bisherigen Beiratsgremiums, dem noch ein Appellationsverfahren folgen konnte, gleich der Appellationsausschuss als letzte Instanz zur Verfügung."

Gleichzeitig wurde, so die USK, die Zusammensetzung der Ausschüsse verändert. "Ein Ausschuss im Regelverfahren besteht weiterhin aus vier Jugendschutzsachverständigen und dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden als Vorsitzenden. An einem Berufungsausschuss sind vier Jugendschutzsachverständige und als Neuerung ein vom Beirat benannter Vorsitzender beteiligt. Ein Appellationsausschuss besteht aus zwei Jugendschutzsachverständigen, vier Vertretern der Bundesländer und einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden." Die reformierten Grundsätze sind seit dem 1. Februar 2011 in Kraft, nach Angaben der USK haben sie sich bewährt.

Die USK bietet seit 2011 auch Beratungen für Hersteller und Entwickler von Computerspielen an. Die sollen so in der Lage sein, vor und während der Produktion ihrer Spiele die in Deutschland relevanten Jugendschutzaspekte berücksichtigen zu können. "Bei Terminen in Entwicklerstudios weltweit sowie solchen innerhalb der USK wird die grundsätzliche Situation des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen in Deutschland erläutert und es werden die Zuständigkeiten und Verantwortungen der verschiedenen Institutionen dargestellt", so die USK. 2011 hätten zahlreiche Anbieter diese Leistung der USK abgerufen: In 15 Fällen fanden die Schulungen und Beratungen direkt bei den Entwicklerstudios und Publishern vor Ort in Ländern wie Polen, Frankreich und England oder auch mehrfach in Nordamerika statt.

Die USK prüft außerdem mit einem Pilotprojekt, wie gut die sogenannte Selbstklassifikation von Spielen durch deren Hersteller funktioniert. Die Ausgangsfrage war, ob etwa die Publisher ihre Werke selbst mit Hilfe eines Fragenkatalogs einstufen können, und ob die daraus resultierenden Altersstufen mit denen aus USK-Verfahren vergleichbar sind. Bei der Vorbereitung des Pilotprojekts ging es darum, den Kriterienkatalog des PEGI-Systems (Pan European Game Information), das in fast allen anderen Ländern Europas für die Einstufung von Spielen zur Anwendung kommt, ins Deutsche zu übertragen und dann ab März 2010 in der gleichen Systematik einen Kriterienkatalog für die USK zu erarbeiten. Im Zeitraum Juni 2010 bis November 2011 wurden insgesamt 922 Computer- und Videospiele ausgewertet und verglichen. Die Auswertung des Gesamtprojektes liegt derzeit nicht vor, sie soll aber noch 2012 erscheinen.

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