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USK: "Computerspiele sind Teil unserer Alltagskultur"

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Leitlinien überarbeitet, die als Grundlage für Altersfreigaben dienen. Dort wird nun auch der künstlerische Aspekt der Games gewürdigt.
/ Peter Steinlechner
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Artwork der USK (Bild: USK)
Artwork der USK Bild: USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle(öffnet im neuen Fenster) (USK) hat ihre überarbeiteten Leitkriterien veröffentlicht. Gleich zu Beginn findet sich in der Präambel nun ein Absatz, der den künstlerischen Aspekt von Computerspielen betont.

Er lautet: "Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur und finden auch unter künstlerischem Aspekt Beachtung. Technisch Machbares und ästhetischer Ausdruck können sich in einer Art und Weise verbinden, dass Spiele Merkmale einer Kunstform in der zeitgenössischen Unterhaltung erhalten. Durch die Chance der Interaktivität können sich Entwickler wie Spieler durch das Medium ausdrücken, sich kritisch mit Gesellschaft und ihren Prozessen auseinandersetzen und dabei Wirklichkeit, Entwicklung und Veränderung reflektieren."

Der Absatz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe von Altersfreigaben – dafür sei weiterhin "der Gesamteindruck des Spiels unter Berücksichtigung der möglichen Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen ausschlaggebend", so die USK. Unterschwellig könnte der Passus aber durchaus die Freigaben beeinflussen. Jedenfalls spielen künstlerische Aspekte in Prüferfortbildungen und Beiratssitzungen zunehmend eine Rolle.

Als Beispiel verweist die USK auf das in Deutschland produzierte Spec Ops: The Line. Wer bei dem Ego-Shooter die künstlerischen Aspekte – konkret die anspruchsvolle und differenzierte Handlung – außer Acht lasse und es nur als Ballerspiel behandele, könne dem Gesamtwerk nicht gerecht werden.


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