USA: Patriot Act zum Überwachen von Webseitenbesuchern verwendet
Das Überwachungsgesetz Patriot Act wird auch zum Erfassen von Webseitenbesuchern genutzt - auch wenn die US-Regierung dies ursprünglich bestritten hat.

Während im US-Senat über die Einschränkung des Abschnitts 215 (Section 215) im Patriot Act diskutiert wird, gibt die US-Regierung zu, dass mit diesem auch Zugriffe auf Webseiten erfasst worden seien. Die umstrittene Regelung wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassen. Sie ermächtigt das FBI, einen geheimen Gerichtsbeschluss zu erwirken, um alle Unterlagen zu sammeln, die es für eine Untersuchung im Rahmen der nationalen Sicherheit für relevant erachtet.
Diese vage Regelung interpretieren Regierung und Sicherheitsbehörden regelmäßig sehr weit und nutzen sie, um an alle möglichen Daten zu gelangen, bis hin zu in Bibliotheken ausgeliehenen Büchern oder den Verbindungsdaten von Telefongesprächen für die NSA.
Seit Anfang des Jahres ist die Regelung ausgelaufen, allerdings kann das FBI sie für laufende Verfahren weiterhin nutzen. Seither wird darüber diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen der Abschnitt 215 wieder zugelassen werden soll. Insbesondere wurde ein Verbot für die Erfassung von Internet-Suchbegriffen oder Web-Browsing-Aktivitäten debattiert, jedoch keine Einigung erzielt.
In den Diskussionen wandte sich der demokratische Senator Ron Wyden, einer der Befürworter des Verbots, an die Regierung und wollte wissen, ob Abschnitt 215 überhaupt dafür verwendet worden sei. Sechs Monate später bekam er eine Antwort von Geheimdienstdirektor John Ratcliffe: Abschnitt 215 werde nicht zur Sammlung von Internet-Suchbegriffen verwendet, zudem habe keine der 61 Anordnungen im vergangenen Jahr die Sammlung von Web-Browsing-Aufzeichnungen beinhaltet.
Nein, wir verwenden Abschnitt 215 doch für Browsing-Daten
Daraufhin bohrte die New York Times bei Ratcliffe und dem FBI nach, ob mit der Protokollierung des Web-Browsing nur die aufgerufenen Webseiten einer bestimmten Person gemeint seien oder ob diese auch die Erfassung aller Besucher einer bestimmten Webseite umfasse.
Daraufhin gab Ratcliffe zu, dass "eine der 61 Anordnungen zur Erfassung von Informationen geführt hat, die als Informationen über das Surfen bezeichnet werden könnte". Konkret sei die Protokollierung, welche Computer "in einem bestimmten fremden Land" auf "eine einzige, identifizierte US-Webseite" zugegriffen hätten, angeordnet worden. Er bedaure, dass diese zusätzlichen Informationen nicht in seinem früheren Brief an den Senator enthalten gewesen seien.
Wyden hingegen betonte, dass Ratcliffes neue Antworten alle möglichen weiteren Fragen aufwerfen würden. Beispielsweise habe die Regierung keine Garantie gegeben, den Patriot Act in Zukunft nicht auch zum Sammeln von Informationen über US-Bürger im Internet zu nutzen. Entsprechend dürften die neuen Informationen die Diskussion um den Abschnitt 215 des Patriot Act weiter anheizen. Für Menschen außerhalb der USA, die keine US-Bürger sind, gilt ohnehin kein Schutz vor den Überwachungsmaßnahmen.
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*thumbs up"
Tatsächlich könnte das jetzt in der Form dauerhaft 328 Millionen Leute betreffen, oder es...
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