USA: Für Kunst von Algorithmen gilt kein Urheberrecht
Eine künstliche Intelligenz hat Kunstwerke erstellt. Der Ersteller wollte damit ein Umdenken im Urheberrecht erwirken.

Wer eine künstliche Intelligenz automatisiert Kunstwerke erstellen lässt, besitzt kein Urheberrecht. Dies hat ein Komitee des US-Urheberrechtsamtes entschieden, nachdem der Antragsteller Berufung zur ersten Entscheidung aus dem Jahr 2019 eingelegt hatte.
Das Copyright Review Board (CRB) begründet seine Entscheidung vom 14. Februar damit, dass Maschinen keine Vertragspartner sein könnten, wie The Verge berichtet. Somit liege keine vertragliche Vereinbarung wie ein Auftrag zur Erstellung des Werkes vor, die im Sinne des US-Urheberrecht notwendig wäre.
In seinem Schreiben erläutert das CRB den Sachverhalt wie folgt: Der Urheber des Kunstwerks ist als Creativity Machine angegeben, als Urheber der Maschine der Antragsteller Steven Thaler. Die Kunst sei "autonom von einem Computer-Algorithmus erstellt" worden. Thaler beantragte eine Registrierung des Werkes als Besitzer der Creativity Machine. Zudem führte Thaler an, dass das Werk als "Work for hire" erstellt worden sei.
"Work for hire" bedeutet im US-Urheberrecht, dass der eigentliche Verfasser eines Werks das Urheberrecht an den Auftraggeber abtritt. Dies ist beispielsweise bei der Produktion von Musik und Spielfilmen gängige Praxis. Wie das CRB festhält, ist für diese Regelung aber ein rechtsverbindlicher Vertrag notwendig: ein Arbeitsvertrag oder eine Übereinkunft zu genau diesem Aspekt. Diesen Vertrag könne die Maschine aber nicht abschließen.
Ersteller will Veränderungen im Urheberrecht
Das Werk namens A Recent Entrance to Paradise soll eine Nahtoderfahrung darstellen und verarbeitet visuelle Elemente eines Drogentrips. Da es jedoch so gut wie keinen menschlichen Beitrag zu dem Kunstwerk gebe, reiche es nicht, um Urheberrecht vor dem Amt zu beantragen, argumentiert das CRB.
Thaler hielt dagegen, dass er sich vor fälschlichen Eintragungen für das Urheberrecht an dem Werk schützen wolle. Mit diesem Antrag wolle er Veränderungen im Urheberrecht erwirken, so dass auch computergestützte Kunst geschützt sei.
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Die Definition die der OP im Brockhaus von 1995 gelesen hat :D
Ich glaube, beim im Artikel geschilderten Fall, hat es der "Ersteller" darauf angelegt...
Da sieht es schon bei von Menschen erstellten Texturen seit Jahren schlecht aus. Googel...
Der Urheberrecht schützt die konkrete Ausgestaltung einer Idee (das Werk), nicht die Idee...