USA: Drohnen dürfen testweise außer Sichtweite fliegen

Eigentlich dürfen Piloten Drohnen nicht aus den Augen verlieren, doch in den USA gibt es nun ein Versuchsprogramm, bei dem das unter Auflagen erlaubt wird. Eine neue Smartphone-App soll zudem zeigen, wo Drohnen aufsteigen dürfen.

Artikel veröffentlicht am ,
Precisionhawk-Drohne
Precisionhawk-Drohne (Bild: PrecisionHawk)

Die Flugsicherheitsbehörde der USA, die Federal Aviation Administration (FAA), hat ein Versuchsprogramm für Drohnenpiloten aufgelegt, bei dem kommerzielle Drohnen teilweise auch außerhalb des Sichtbereichs des Piloten fliegen dürfen.

Ein Testprogramm namens Pathfinder ermöglicht es mehreren Unternehmen, kommerzielle Drohnen zu prüfen. Dazu gehört der Fernsehsender CNN, der Kameradrohnen für Aufnahmen nutzen darf. Das Unternehmen Precisionhawk darf ländliche Gegenden überfliegen und die Daten zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen. BNSF Railways darf aus der Luft sein Schienennetzwerk überwachen. In den USA hat die FAA schon Amazon Ausnahmegenehmigungen zum Test seiner Lieferdrohnen gegeben. Der Versicherungskonzern AIG darf die Technik ebenfalls bereits nutzen - allerdings unter strengen Auflagen: Der Pilot muss ständig Sichtkontakt zum Fluggerät haben.

Bei Pathfinder fliegen die Drohnen mit dem Latas (Low Altitude Tracking and Avoidance System) von Precisionhawk, um Zusammenstöße zu vermeiden. Das Flugüberwachungssystem besteht aus Transpondern an Bord der Drohnen und einer Software, die Flugbahnen und mögliche Kollisionen der Drohnen mit dem Terrain und untereinander vorausberechnen sowie Warnhinweise geben sollen, damit noch rechtzeitig eingegriffen werden kann. Durch das Latas dürfen die Drohnen auch den unmittelbaren Sichtbereich des Piloten verlassen. CNN soll in städtischen Gegenden auf diese Weise fliegen, während Precisionhawk und BNSF Testflüge in ländlicher Umgebung machen.

Die beteiligten Unternehmen des Pathfinder-Programms müssen der FAA kontinuierlich Bericht über ihre Versuche und eventuelle Probleme erstatten.

Für Drohnenpiloten aus dem privaten Lager wird von der FAA zudem eine Smartphone-App entwickelt, die dem Benutzer anzeigt, wo er sein Fluggerät aufsteigen lassen darf. Die App B4UFLY ("Before you fly") soll einen Planungsmodus enthalten, der Flugverbotszonen und ähnliche Hinweise auf einer Karte anzeigen kann. Die App soll ab Sommer in einer Betaversion veröffentlicht werden.

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Force8 08. Mai 2015

Wenn hier schon der (kurze) Artikel und der (sehr kurze) Kommentar von jemandem derart...

corpid 07. Mai 2015

Kein Schreibfehler aber ein Freudscher Versprecher... oder eher "Verschreiber...

Niaxa 07. Mai 2015

Ich hab absolut keine Ahnung woher du das nimmst...

MartinGtz 07. Mai 2015

Luftrechtlich in Europa halt mehr als kritisch zu sehen. Ich als Pilot hab keine Lust im...



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