US Supreme Court: Etwas mehr Klarheit bei Softwarepatenten

Abstrakte Ideen, die nur in Software übertragen werden, sind nicht patentwürdig. Das hat der Oberste Gerichtshof in den USA diesmal deutlich bestätigt. Das Ende der Softwarepatente bedeutet das aber nicht.

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich erneut mit Softwarepatenten beschäftigt.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich erneut mit Softwarepatenten beschäftigt. (Bild: 350z33, CC-BY 3.0)

Nach der Entscheidung im Fall Bilski im Jahre 2010 hat sich der Oberste Gerichtshof in den USA abermals mit Softwarepatenten beschäftigt. Das Urteil fällt diesmal überraschend deutlich aus, bedeutet aber nicht das Ende der Softwarepatente an sich. Lediglich ein auf Papier funktionierendes Verfahren auf einen Rechner zu übertragen, lässt sich nach Ansicht der obersten Richter aber nicht patentieren. Anders als im Fall Bilski fiel das Urteil einstimmig aus.

2010 hatten die Richter noch festgestellt, dass Patente auf Geschäftsmethoden und Software nicht grundsätzlich unzulässig seien. Das aktuelle Urteil grenzt diesen Spielraum weiter ein. Der australische Finanzdienstleister Alice Corp. hatte die US-amerikanische CLS Bank wegen verschiedener Patentverletzungen verklagt. Es ging unter anderem um Verfahren zur Absicherung einer Finanztransaktion in einem Computer. Die CLS Bank hatte argumentiert, dass das Verfahren nicht neu, sondern nur auf einen Computer übertragen worden sei.

150 Jahre altes Rechtsverständnis

Diesem Argument folgte nun der Oberste Gerichtshof. In seiner Urteilsbegründung bestätigten alle neun Richter des Supreme Court, dass das von Alice Corp. patentierte Verfahren lediglich in Software übersetzt worden sei, es als Konzept jedoch längst bestanden habe. Dies sei nicht patentierbar. Das Gericht folge dabei einem seit 150 Jahren währenden Rechtsverständnis. In einem ähnlichen Fall hatte ein Berufungsgericht geurteilt, dass ein "mentaler Prozess", der für praktische Zwecke "im menschlichen Geist oder von einem Menschen unter Verwendung von Stift und Papier" durchgeführt werden könne, nicht patentierbar sei. Diese Entscheidung wird durch das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätigt. IT-Unternehmen wie Google, Microsoft, Dell und Verizon Communications hatten sich für die beklagte CLS Bank eingesetzt.

Weiterhin gültig bleiben nach dem Urteil aber Softwarepatente, die eine neue Art der Berechnung oder handfeste Verbesserungen bestehender Verfahren darstellen.

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