Monopolmissbrauch durch Google

Auch Google habe sein Monopol bei der allgemeinen Suche einer Reihe von wettbewerbsfeindlichen Taktiken zu verdanken. Dokumenten zufolge hat Google sein Suchmonopol genutzt, um Inhalte von Drittanbietern zu missbrauchen und minderwertige eigene Inhalte zu befördern. Dabei seien vertikale Suchdienste von Drittanbietern, also spezialisierten Suchseiten für Restaurants, Flüge oder Produkte, durch Suchstrafen (search penalties) herabgestuft worden. Wegen ähnlicher Vorwürfe verhänge die EU-Kommission im Sommer 2017 eine Milliardenstrafe gegen Google.

Dem Versandhändler Amazon wird in dem Bericht ebenfalls vorgeworfen, seine Markdominanz durch den Aufkauf von Konkurrenten wie diapers.com oder Zappos erlangt zu haben. Zudem verfüge die Plattform über eine Monopolmacht bei kleinen und mittleren Unternehmen, die keine brauchbare Alternative hätten, um zu Online-Käufern zu gelangen.

Gefahr für die Medien

Der Unterausschuss sieht beim Computerkonzern Apple eine "bedeutende und dauerhafte Marktmacht auf dem Markt für mobile Betriebssysteme". Dem Bericht zufolge nutzt Apple "seine Möglichkeiten auch, um App-Entwickler durch missbräuchliche Verwendung wettbewerbsrelevanter Informationen auszubeuten und App-Entwicklern im App-Store überdurchschnittliche Preise in Rechnung zu stellen".

Die Dominanz der vier Großen habe inzwischen zu einem Rückgang vertrauenswürdiger Nachrichtenquellen beigetragen, die für die US-amerikanische Demokratie von wesentlicher Bedeutung seien. "Google und Facebook haben einen übergroßen Einfluss auf die Verbreitung und Monetarisierung vertrauenswürdiger Online-Nachrichtenquellen, was die Qualität und Verfügbarkeit hochwertiger journalistischer Quellen untergräbt", heißt es weiter.

Übernahmestopp vorgeschlagen

Zu den Empfehlungen gehören neben einer möglichen Firmenzerschlagung und Betätigungsverboten noch zwölf weitere Vorschläge. Dazu zählt unter anderem die Forderung nach Interoperabiliät und Datenportabilität zwischen Diensten, wie sie vor kurzem auch vom Verbraucherausschuss des EU-Parlaments für das geplante Digitale-Dienste-Gesetz erhoben wurde. Ebenfalls verlangt der Bericht ein vorläufiges Verbot für künftige Fusionen und Übernahmen durch die dominanten Plattformen. "Mit dieser Änderung würde jede Übernahme durch eine marktbeherrschende Plattform als wettbewerbswidrig angesehen, es sei denn, die fusionierenden Parteien könnten nachweisen, dass die Transaktion für das öffentliche Interesse erforderlich ist", heißt es zur Erklärung.

Ebenso wie in der EU soll es den Plattformen untersagt werden, ihre eigenen Produkte zu bevorzugen. Konkurrenzangeboten sollen im Gegenzug gleichwertige Bedingungen für gleichwertige Produkte und Dienste angeboten werden. Ebenfalls empfiehlt der Bericht schärfere Wettbewerbsgesetze und eine bessere Durchsetzung des Kartellrechts durch die Kartellbehörden und die Aufsicht des Kongresses.

Streit zwischen den Parteien

Inwieweit die Vorschläge tatsächlich zu neuen Gesetzen führen werden, ist jedoch unklar. Dies hängt auch vom Ausgang der Präsidentschafts- und Kongresswahlen am 3. November ab. US-Medienberichten zufolge wollten die Ausschussmitglieder der Republikaner am Ende den Bericht nicht mehr unterstützen, weil ihnen die Forderungen zu weit gegangen seien. Zudem hätten sie Vorwürfe vermisst, wonach die Plattformen konservative Positionen unterdrückten, berichtete die New York Times.

Der Kongressabgeordnete Ken Buck verfasste einen alternativen Bericht unter dem Titel Der dritte Weg, in dem es heißt: Der Mehrheitsbericht sei ein "Rohrkrepierer für Konservative".

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 US-Kongressbericht: Von schäbigen Startups zu gefährlichen Monopolisten
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