US-Gutachten: Abgeordnete machen sich mit Snowden-Befragung strafbar
Das Gutachten einer US-Anwaltskanzlei entfacht bei den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses Empörung. Es kommt zu dem Schluss, dass sich deutsche Abgeordnete durch eine Befragung des NSA-Whistleblowers Edward Snowden nach US-Recht strafbar machen, wenn dieser vertrauliche Informationen weitergibt. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sehen in dem Gutachten einen Einschüchterungsversuch, der von der Bundesregierung mitunterstützt werde. Derweil wolle die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss nur eingeschränkten Zugang zu wichtigen Dokumenten gewähren, berichtet der Spiegel(öffnet im neuen Fenster).
Die USA könne rechtlich gegen solche Straftaten sowohl in Deutschland als auch in Russland vorgehen, heißt es in dem Gutachten, dessen genauer Wortlaut bei Netzpolitik.org veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster). Demnach machten sich die deutschen Abgeordneten strafbar, wenn sie die Offenlegung geheimer Informationen veranlassten, auch wenn diese bereits veröffentlicht wurden. Allerdings hätten die USA einen derartigen Strafbestand noch nie zuvor belangt.
Beihilfe und Verschwörung
Sollte der Zeuge ("main perpetrator") dem Untersuchungsausschuss jedoch geheimes Material weitergeben, machten sich die Abgeordneten unter anderem des Diebstahls von Regierungseigentum, der Verschwörung und der Beihilfe schuldig, heißt es in dem Gutachten. Selbst die Vorladung eines Zeugen – persönlich oder per Telefonat – zur Darlegung geheimer Informationen entspreche dann dem Tatbestand der Verschwörung. Lediglich wenn der Befragte keine Antworten gebe, verstoße das nicht gegen US-Recht.
Im Übrigen sei die Weitergabe geheimer Informationen in einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Untersuchungsausschusses im Ausland nach US-Recht strafbar. Die USA könne die Immunität der deutschen Abgeordneten anerkennen, müsse das aber nicht, fasst das Gutachten zusammen. Die Anwaltskanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. hat sich unter anderem auf die Rechtslage in den USA durch Homeland Security(öffnet im neuen Fenster) spezialisiert.
Kein Tatbestand in Großbritannien
Ein Gutachten der britischen Anwaltskanzlei Matrix Chambers kommt dagegen zu einem konträren Schluss. Selbst wenn den Abgeordneten geheimes Material mitgeteilt werde, gebe es in Großbritannien keine Rechtsgrundlage für eine Strafverfolgung ausländischer Bürger. Der Anwalt Aaron Watkins(öffnet im neuen Fenster) geht in seinem Gutachten zudem davon aus, dass die britischen Behörden auch aus politischen Gründen von einer Strafverfolgung absähen.
Kritik wegen Drohkulisse
Die Obfrau im Untersuchungsausschuss Martina Renner von den Linken kritisierte im Deutschlandfunk(öffnet im neuen Fenster), das US-Gutachten "soll Druck auf die Parlamentarier ausüben und eine Drohkulisse aufbauen." Ähnlich äußerte sich der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bei Netzpolitik.org: "Ich sehe das als Versuch der Bundesregierung, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einzuschüchtern. Es kann nicht sein, dass nun die Aufklärer strafbedroht werden. Wo kommen wir sonst hin? Wir müssen in Ruhe und unbeeindruckt von Drohungen unsere Aufklärungsarbeit tun können."
"Die in dem Gutachten einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei, das Teil des Berichts der Bundesregierung ist, angesprochene Frage, ob sich aus der Aufklärungsarbeit in Deutschland eventuell eine Strafbarkeit der an der Ausschussarbeit beteiligten Personen nach amerikanischem Recht ergibt, wird die parlamentarische Aufklärung nicht behindern. Mich wundert schon sehr, dass hierzu überhaupt eine US-Anwaltskanzlei beauftragt wurde. Schließlich war dies nicht Bestandteil unseres Ersuchens an die Bundesregierung," sagte der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss NSA, Christian Flisek, zu Netzpolitik.org.
Auslieferung Snowdens nach Befragung
Bereits vor wenigen Tagen hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie keine Vernehmung Edward Snowdens durch den NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland wolle. Die Einladung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters würde die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik erheblich gefährden. Es werde auch befürchtet, dass die USA die geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Deutschland "zumindest vorübergehend einschränkt". Daher müsse das Interesse des Untersuchungsausschusses, Snowden in Deutschland zu befragen, hinter das Staatswohl zurücktreten. Wegen des US-Festnahme-Ersuchens sei es außerdem "möglich, dass Snowden im Falle einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten auszuliefern wäre".
Bedingter Zugang zu wichtigen Dokumenten
Wie der Spiegel berichtet(öffnet im neuen Fenster), will die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss keine Akten zum sogenannten No-Spy-Abkommen aushändigen. Die darin enthaltenen Informationen kämen aus dem "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung" und es handele sich um ein "laufendes Verfahren". Aus Geheimdienstkreisen heiße es außerdem, dass der Ausschuss Unterlagen zur Kooperation zwischen den deutschen, britischen und US-Geheimdiensten womöglich nicht erhalte. Denn dazu müssten die ausländischen Regierungen zunächst ihr Einverständnis geben.
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