US-Gericht entscheidet: Kein Windows-Verkaufsverbot in Deutschland
Motorola darf vorerst kein Verkaufsverbot für Microsoft-Produkte in Deutschland anstreben. Ein US-Gericht hat Motorola vorläufig untersagt, an einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft durchzusetzen.

Microsoft hat sich in den USA erfolgreich gegen Motorola gewehrt und mit einer einstweiligen Verfügung vor einem US-Gericht erreicht, dass Motorola vorläufig kein Verkaufsverbot von Microsoft-Produkten in anderen Ländern anstreben darf, berichtet unter anderem die Seattle Times. Diese Entscheidung gilt, bis US-Gerichte festgestellt haben, ob Motorola das eigene Versprechen eingelöst hat, Patente rund um den Videostandard H.264 zu fairen Preisen an andere Hersteller zu lizenzieren.
Microsoft hatte Anfang April 2012 vorsorglich sein deutsches Vertriebszentrum für eigene Software- und Hardwareprodukte in die Niederlande verlegt. Am 17. April 2012 wollte Motorola vor dem Gericht in Mannheim eigentlich eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft durchsetzen, mit der es zu einem Verkaufsverbot von Microsoft-Produkten hätte kommen können.
Dann hätte Motorola unter anderem den Verkauf von Windows und der Xbox verbieten können. Um ein solches Verkaufsverbot abzuwenden, hatte Microsoft das Vertriebszentrum in die Niederlande verlegt. Als Folge haben 50 Angestellte ihren Arbeitsplatz verloren.
In dem seit rund 1,5 Jahren laufenden Rechtsstreit geht es um die Patente rund um den Videostandard H.264. Die besagten Patente sollen nach Frand (fair, reasonable and nondiscriminatory) zur Verfügung gestellt werden, denn sie dienen der Allgemeinheit. Im Februar 2012 hatte Microsoft Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, weil Motorola etwa für die Patente rund um H.264 zu hohe Preise verlange.
Das Gericht im US-Bundesstaat Washington hat die Entscheidung damit begründet, dass Microsoft "irreparable Schäden" drohen, wenn Motorola ein Verkaufsverbot erwirken würde. Der zuständige Richter verlangte von Microsoft, 100 Millionen US-Dollar zu hinterlegen. Diese erhalte Motorola, falls ein Gericht später entscheiden sollte, dass Motorola in Deutschland doch hätte juristisch gegen Microsoft vorgehen dürfen.
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...das passt irgendwie zum System: Die Weltpolizei darf überall Menschen entführen...
Wäre im jeden Falle lustig. Massenweise Rücknahmen der ausgelieferten Fertig-PCs...
Nokia = hat das einzige gute Smartphone-OS auf dem Markt zu Gunsten von Microsoft...
Diese Selbstherrlichkeit des Gerichts ist nicht mehr zu toppen Motorola kann das Urteil...
Es gilt Artikel 133 GG.