US-Flughafen: Handydurchsuchungen künftig nur mit richterlichem Beschluss

Die Einreise in die USA ist für die meisten Europäer zwar problemlos möglich, doch wer als verdächtig eingestuft wird, muss teilweise viele Fragen beantworten und erdulden, dass das mitgebrachte Smartphone durchsucht wird.
Der Durchsuchung der Smartphones setzte ein US-Bundesgericht in New York nun jedoch Schranken. Ohne richterlichen Beschluss darf dies nicht mehr geschehen, wie Techcrunch berichtete(öffnet im neuen Fenster) . Unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis hat dies noch nicht.
Klagen von US-Bürgerrechtsorganisationen
Mitarbeitern großer Konzerne wird schon lange empfohlen, entweder ohne Diensthandy oder mit einem von vertraulichen Daten bereinigten Gerät einzureisen. Doch auch Privatpersonen kann die Durchsuchung drohen. In den vergangenen Jahren reichten diverse US-Bürgerrechtsorganisationen Klagen gegen die Durchsuchungen ein. Allein im Jahr 2023 durchsuchten US-Grenzer mehr als 40.000 elektronische Geräte(öffnet im neuen Fenster) . Das macht den Angaben zufolge zwar nur 0,01 Prozent aller Einreisen aus, doch auch US-Bürger wurden dabei durchsucht, weshalb die Bürgerrechtler klagten.
Ausgelöst hatte den jetzt verhandelten Fall ein Smartphone, auf dem angeblich ein Fall von Kindesmissbrauch entdeckt worden war. Die Anwälte versuchten ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen, weil das Beweismaterial ohne richterlichen Beschluss entdeckt worden sei. Das Gericht gab der Klage nicht statt und erlaubte die Beweismaterialverwertung, wie die US-Bürgerrechtsorganisation Knight First Amendment Institute(öffnet im neuen Fenster) von der Columbia University mitteilte.
US-Grenzschutzbehörde will Urteil prüfen
Das Gericht entschied aber auch, dass die Kontrolle elektronischer Geräte ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei, für den ein richterlicher Beschluss erforderlich sei. Ansonsten handele es sich um einen verfassungswidrigen Eingriff.
Die US-Grenzschutzbehörde will das Urteil prüfen. Bis dahin ändert sich an der Praxis an US-Flughäfen und -Häfen damit nichts. Denkbar ist, dass noch eine höhere Instanz entscheiden muss.



