US-Flugbehörde: Starten und Landen mit eingeschalteter Elektronik
Die US-Flugsicherheitsbehörde FAA (U.S. Department of Transportation's Federal Aviation Administration) hat bestimmt(öffnet im neuen Fenster), dass Unterhaltungselektronik in allen Flugphasen benutzt werden darf. Bislang war das bei Start und Landung untersagt.
Die Behörde erwartet, dass bis Ende des Jahres alle Fluggesellschaften ihren Passagieren erlauben werden, ihre Geräte von Gate zu Gate benutzen zu dürfen – wenngleich auch nur im Flugmodus -, das heißt, mit ausgeschalteten Funkmodulen.
Die FAA hat ihre Entscheidung auf Basis von Einschätzungen getroffen, die sowohl von den Fluggesellschaften, Herstellern von Flugzeugen, Passagieren, Piloten und Flugbegleitern als auch von den Herstellern der Unterhaltungselektronik abgegeben wurden.
Passagiere können also künftig auch E-Books, Spiele und Videos auf ihren Geräten genießen. Einige Ausnahmen gibt es aber doch. Telefone und andere Geräte dürfen nicht mit eingeschalteten Mobilfunkmodulen benutzt werden. Sollte an Bord WLAN angeboten werden, darf dies genutzt werden. Auch Bluetooth zum Beispiel für den Betrieb von externen Tastaturen ist erlaubt.
Bei Start und Landung müssen große Geräte wie Notebooks wegen des Verletzungsrisikos verstaut werden. Auch kleinere dürfen nicht herumliegen: Der Passagier muss sie entweder festhalten oder in der Tasche des Vordersitzes ablegen. Dennoch darf das Flugbegleitpersonal die Benutzung in Ausnahmefällen verbieten.
Ob europäische Flugbehörden diesem Beispiel folgen, ist nicht abzusehen.
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