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US Copyright Office: Urheberschutz bei KI-Nutzung unter Umständen möglich

Eine neue US-Richtlinie legt fest, wann und wie viel KI in einem Werk genutzt werden darf, damit dieses noch Urheberschutz genießt.
/ Sebastian Grüner
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Die Nutzung von Werkzeugen wie Effektgeräten soll Urhebern weiter möglich sein. (Bild: Mike Lawrie/Getty Images)
Die Nutzung von Werkzeugen wie Effektgeräten soll Urhebern weiter möglich sein. Bild: Mike Lawrie/Getty Images

Das US-amerikanische Copyright Office hat eine Richtlinie veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) , die darlegt, wie und unter welchen Umständen ein Urheberschutz für Werke möglich sein könnte, die mithilfe von KI-Werkzeugen erstellt wurden. Damit erweitert und konkretisiert die US-Behörde eine Entscheidung aus dem Februar dieses Jahres , wonach für vollständig auf Basis von KI-Modellen erzeugte Werke kein Urheberschutz geltend gemacht werden kann.

Grundlage der Entscheidung und der aktuellen Richtlinie ist, dass in den USA nur Werke menschlicher Kreativität geschützt werden könnten. Die Mitnutzung von KI-Technologie ist demnach aber allein noch kein direkter Ausschlussgrund vom Urheberschutz.

Die Behörde werde deshalb künftig prüfen, ob die Maschine lediglich geholfen habe und die bisherigen Kriterien für einen Urheberschutz erfüllt seien, erklärte das Copyright Office. Das wiederum hänge von der Arbeitsweise der KI ab und könne nur auf Einzelfallbasis beurteilt werden.

Konkretisiert wird dazu aber auch, dass das Erstellen einer Eingabeaufforderung nicht reiche, um Urheberschutz für ein Werk zu beanspruchen. Dazu heißt es: "Nach den Erkenntnissen der Behörde über die derzeit verfügbaren generativen KI-Technologien haben die Nutzer keine ultimative kreative Kontrolle darüber, wie diese Systeme Eingabeaufforderungen interpretieren und Material erzeugen. Stattdessen funktionieren diese Eingabeaufforderungen eher wie Anweisungen für einen beauftragten Künstler."

Werke dagegen, die mit ausreichend menschlichem Beitrag entstanden sind, sollen Urheberschutz erhalten. Dazu soll auch eine nachträgliche Bearbeitung von KI-Werken gehören, wenn die Modifikationen weitreichend genug sind. Auch eine Auswahl oder Zusammenstellung von KI-Werken könne Urheberschutz genießen, wenn das so erstellte Werk als Ganzes als eigenes kreatives Werk angesehen werden könne, erklärte die Behörde.

Explizit genutzt werden können auch weiterhin bestimmte Werkzeuge wie Adobe Photoshop oder Effektgeräte für Musikinstrumente, um eigene Werke zu bearbeiten und weiter Urheberschutz zu erhalten.  "In jedem Fall kommt es darauf an, inwieweit der Mensch die schöpferische Kontrolle über den Ausdruck des Werks hatte und die traditionellen Elemente der Urheberschaft 'tatsächlich gebildet' hat" , schreibt die Behörde in der Richtlinie.


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