US Copyright Office: KI-generierte Bilder genießen keinen Urheberschutz
Beim Thema Urheberrecht und maschinelles Lernen gibt es noch viele ungeklärte Fragen. Doch zumindest eine davon wurde nun in den USA beantwortet.

Für computergenerierte Bilder auf Basis eines KI-Modells lassen sich keine Urheberrechte geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des US-amerikanischen Copyright Office vom 21. Februar 2023 hervor. Demnach ist es der Autorin Kris Kashtanova nicht möglich, die von dem KI-Programm Midjourney generierten Darstellungen in ihrer Graphic Novel Zarya of the Dawn schützen zu lassen. Das sei nur für die von ihr geschriebenen Texte sowie das Bildarrangement möglich.
Die Urheberrechtsbehörde begründet ihre 29-seitige Entscheidung (PDF) damit, dass durch das US-amerikanische Urheberrecht nur die menschliche Kreativität geschützt werden könne. Daher werde die Behörde "die Eintragung eines Anspruchs verweigern, wenn sie feststellt, dass das Werk nicht von einem Menschen geschaffen wurde". So hatte die Behörde im Jahr 2014 auch einem Affen das Urheberrecht an einem Selfie abgesprochen.
Die Autorin Kashtanova machte jedoch geltend, dass Midjourney nicht beliebig Bilder generiere, sondern dem Programm dazu verschiedene Stichwörter genannt werden müssten. Daher werde jedes Bild nach einem "ähnlichen kreativen Prozess" erzeugt. Um das endgültige Bild zu erhalten, habe sie "Hunderte oder Tausende von Beschreibungen" eingeben müssen, bis nach Hunderten von Wiederholungen ihre Vorstellung möglichst perfekt generiert worden sei.
Mensch ist nicht der "Master Mind"
Doch dieses Vorgehen reicht der Behörde nicht aus. "Eine Person, die bei Midjourney die Anweisungen eingibt, 'formt' nicht tatsächlich die generierten Bilder und ist nicht der 'Master Mind' hinter ihnen", schreibt das Copyright Office und fügt hinzu: "Die Informationen aus den Eingaben mögen das generierte Bild 'beeinflussen', aber der eingegebene Text bestimmt nicht ein spezielles Ergebnis."
Keine ausreichende Schöpfungshöhe billigt das Copyright Office auch mehreren Bildern zu, die Kashtanova nachträglich mit Photoshop bearbeitet haben will. Die Behörde konnte keinen ausreichenden Umfang an originärer Urheberschaft darin erkennen.
Künstlerin sieht dennoch Erfolg
Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters begrüßte ein Vertreter von Midjourney dennoch die Entscheidung. Diese sei "ein großer Sieg für Kris, Midjourney und die Künstler", sagte Rechtsberater Max Sills, denn die Behörde habe "klar gesagt, dass, wenn ein Künstler die kreative Kontrolle über einen Bildgenerator wie Midjourney ausübt, das Ergebnis geschützt werden kann".
Kashtanova bezeichnete es als "großartige Nachricht", dass die Behörde den Urheberrechtsschutz für die Geschichte und das Arrangement der Bilder zugelassen habe, was ihrer Ansicht nach "viele Verwendungsmöglichkeiten für die Menschen in der KI-Kreativszene abdeckt". Sie überlege jedoch weiter, wie sie am besten ihre Argumentation darlegen könne, dass die Bilder selbst ein "direkter Ausdruck meiner Kreativität und daher urheberrechtsfähig" seien.
Ungeklärt ist jedoch weiterhin die Frage, ob das Training von KI-Modellen mit Bildern, die selbst urheberrechtlich geschützt sind, überhaupt zulässig ist. Wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit verzichten Bildagenturen wie Getty oder Shutterstock vorerst darauf, KI-generierte Bilder in ihr Angebot aufzunehmen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Und nur Filter und Effekte ohne Skizze?
Der Begriff nach dem du suchst. Wenn z.B. ein paar begnadete Meissner Zeichner...
Kannst du das bitte noch mal durchsieben und neu formulieren. Was willst du mit dem...
Naja, das ist das selbe Level wie Pornographie. Man kann es zwar wie ein Werk behandeln...
Kommentieren