US-Bundesgericht: Millionenfaches Datensammeln ist illegal

Das anlasslose millionenfache Sammeln von Daten über US-Bürger durch die NSA ist nicht durch den Patriot Act gedeckt und somit illegal, entschied ein Bundesgericht in New York. Gestoppt wird die Telefonüberwachung vorerst aber nicht.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Datenspeicher der NSA in Utah
Datenspeicher der NSA in Utah (Bild: George Frey/Getty Images)

Ein US-Bundesgericht hat das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA für illegal erklärt. Das massive Sammeln von Telefon- und Internet-Metadaten sei nicht gesetzlich gedeckt, befand das Berufungsgericht in New York. Außerdem betont das Gericht, dass solche Metadaten, die keine Inhalte der Kommunikation weitergeben, sehr wohl Rückschlüsse auf Privates ermöglichen. Es ist das erste Mal, dass ein höheres öffentliches Gericht zu dem Thema Stellung nimmt. Zwei weitere Bundesgerichte in Washington DC und in Kalifornien verhandeln ebenfalls Klagen gegen die Massenüberwachung.

Massenhafte Datensammlung nicht vorgesehen

In dem fast 100-seitigen Urteil betont der vorsitzende Richter Gerard Lynch, auch das Sicherheitsgesetz Patriot Act, das kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurde, lasse ein derart massives Abschöpfen von Daten nicht zu. Das Sammeln von Metadaten "übersteigt das Ausmaß, das der Kongress erlaubt hat", heißt es.

Zudem betonte er, Metadaten würden ein "alarmierendes Ausmaß an detaillierten Informationen" vermitteln - auch wenn es sich dabei nicht um Inhalte der Kommunikation, sondern lediglich um die Verbindungsdaten handelt. So enthülle etwa die Verbindung zu einer Hotline für Süchtige oder Selbstmordgefährdete sehr viel über eine Person. "Metadaten können zivile, politische und religiöse Orientierungen enthüllen; sie können ebenfalls den sozialen Status eines Menschen offenlegen oder ob und wann er oder sie intime Beziehungen hatten."

Zurück zur Datenvorratsspeicherung

Die Bürgerrechtsorganisation Aclu, die vor dem Gericht klagte, sprach von einem richtungsweisenden Urteil. Auch im Kongress laufen bereits Bestrebungen, die Sammelwut einzudämmen. Demnach soll die NSA künftig keine Telefon-Metadaten mehr selbst speichern dürfen. Dies sollen private Telefongesellschaften übernehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf fand im Justizausschuss des Repräsentantenhauses bereits Zustimmung. Auch das Weiße Haus signalisierte seine Unterstützung der Reform.

Datensammlung geht weiter

Gestoppt hat das Bundesgericht die Datensammlung indes nicht. Der Fall wird zunächst wieder an das New Yorker Bezirksgericht unter Richter William Pauley III verwiesen, der 2013 die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten für rechtmäßig erklärte. Gleichzeitig betonten die Bundesrichter, der Kongress müsse die Rechtmäßigkeit der Datensammlung nach Abschnitt 215 des Patriot Act genauer definieren. Dieser Abschnitt und andere Teile des Patriot Acts laufen am 1. Juni 2015 aus. Darüber, ob die Datensammlung gegen die US-Verfassung verstoße, entschied das Gericht ebenfalls nicht. Es betonte in seinem Urteil jedoch, dass es massive Zweifel an der konstitutionellen Rechtmäßigkeit gebe. Zur Diskussion stehe auch, wie "moderne Technologie die traditionellen Definitionen der Privatsphäre geändert hat."

Die NSA wollte die Entscheidungen zunächst nicht bewerten. Man wolle das Urteil erst genauer ansehen, sagte der NSA-Sprecher Edward Price. Zugleich verwies er auf die gegenwärtigen Reformbestrebungen im Kongress.

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AllAgainstAds 08. Mai 2015

Selbst wenn der Kongress jetzt die NSA zwingt, mit den Sachen aufzuhören, machen die...

Hotohori 08. Mai 2015

Und alles was man dazu braucht ist etwas Schmiergeld für den richtigen Richter. ;)

Hotohori 08. Mai 2015

Vermutlich wollte er genau das andeuten?

spiderbit 08. Mai 2015

Dieses unertraegliche entwerten von Verfassungen und Gerichten. Ich kann dieses Gewaesch...



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