US-Berufungsgericht entscheidet: Doge muss Aktivitäten offenlegen

Ein Berufungsgericht in den USA hat das Urteil eines US-Bezirksrichters bestätigt, welches das Department of Government Efficiency (Doge) zur Offenlegung von Informationen zu seinen Maßnahmen für Kosteneinsparungen in US-Behörden verpflichtet. In einem Antrag an den Obersten Gerichtshof(öffnet im neuen Fenster) forderte das US-Justizministerium, dass diese Anordnung blockiert werden soll.
Der US-Generalstaatsanwalt John Sauer argumentierte darin, dass Doge lediglich ein Beratungsgremium von US-Präsident Donald Trump sei. Da es nicht als offizielle Behörde auftrete, sei es daher vom Freedom of Information Act (Foia) ausgenommen. Sauer schreibt weiter, dass sich der United States Doge Service (USDS) durch das Urteil einer weitreichenden und aufdringlichen Untersuchung unterziehen müsse, nur um zu klären, ob dieser überhaupt dem Foia unterliege.
Die Anordnung verstoße zudem gegen die Gewaltenteilung, weil es die Vertraulichkeit eines präsidialen Beraters untergrabe, meint Sauer. Doge warb stets mit maximaler Transparenz bei seiner Arbeit, wobei sich die US-Regierung unter Donald Trump nie zu den genauen Befugnissen des Gremiums äußerte. Daher ist bislang auch nicht klar, ob die von Doge ausgeführten massiven Entlassungen und Einsparungen überhaupt rechtskräftig sind.
Öffentlichkeit wird durch verzögerte Herausgabe geschädigt
Die gemeinnützige Gruppe Citizens for Responsibility and Ethics (Crew) hatte die Foia-Anträge gestellt, um Informationen über Doge zu erhalten, und reichte Klage ein, nachdem die erforderlichen Unterlagen nicht bereitgestellt wurden. Der US-Bezirksrichter Christopher Cooper entschied daraufhin, dass der USDS wahrscheinlich unter den Foia fällt und die Öffentlichkeit bei einer unbestimmten Verzögerung der Herausgabe geschädigt werde.
"Die Struktur der USDS und der Umfang ihrer Befugnisse sind ausschlaggebend für die Frage, ob die Behörde unabhängig vom Präsidenten wesentliche Befugnisse ausübt" , schrieb Richter Cooper. Er berief sich dabei auch auf Trumps Durchführungsverordnung, mit welcher der USDS zur Durchsetzung der Doge-Agenda des US-Präsidenten eingerichtet wurde. Diese lege nahe, dass der USDS die Befugnis zur Umsetzung der Agenda habe und dem Präsidenten nicht nur beratend zur Seite stehe.
Die Ansicht, dass diese Frage nur durch eine Offenlegung der Doge-Aktivitäten geklärt werden könne, teilte nun auch das dreiköpfige Gremium des Berufungsgerichts. Einwände, dass diese Anordnung in die Vorrechte des Präsidenten eingreife und in der Umsetzung zu aufwendig sei, ließ das Gericht nicht gelten.
Der vom Gericht vorgelegte Zeitplan sieht vor, dass der USDS innerhalb von 14 Tagen alle Dokumente vorlegen und innerhalb von 24 Tagen alle Zeugenbefragungen durchführen muss.



