Urteil zum Datenschutz: Gericht erlaubt ständige Mitarbeiterkontrolle bei Amazon
In dem Verfahren ging es um die Kontrolle von Amazon-Mitarbeitern am Logistikstandort Winsen. Das Gericht hält die Verhältnismäßigkeit für gewahrt.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren der Amazon Logistik Winsen GmbH permanente Datenerfassungen bei Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. "Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist", sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius nach einem Verhandlungstag am Standort des Onlinehändlers in Winsen/Luhe im Landkreis Harburg (Az.: 10 A 6199/20).
Der Zweck liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht. Die Richterin sprach von einer schwierigen Aufgabe des Abwägens. "Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird", sagte sie und verwies damit auf fehlende rechtliche Regelungen.
Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Zu einer einvernehmlichen Lösung waren die Parteien nicht bereit.
Amazon rechtfertigt Kontrolle der Mitarbeiter
Bei einer Werksbegehung nahm das Gericht die Abfertigung von Aufträgen in Augenschein, dabei stand das ständige Einscannen von Waren und damit die Erhebung der Mitarbeiterdaten im Fokus. "Elementare Prozesse müssen aufeinander abgestimmt sein", sagte Amazon-Standortleiter Jörn Asmussen bei dem Rundgang.
Vorgesetzte können ständig einsehen, wie viele Pakete abgefertigt werden. Ein Betriebsratsvertreter erklärte, dass die zu erfüllende Rate wie ein zeitlicher Countdown wirke. "Wenn ich unter Schnitt liege, zeigt es mir an, Gas zu geben", sagte er.
Datenschutzbeauftragte sieht ständigen Überwachungsdruck
Die ununterbrochene Erhebung und Verwendung der Beschäftigtendaten war der Datenschutzbeauftragten ein Dorn im Auge. "Die Funktion ist nicht allen Mitarbeitern bewusst und daher auch nicht transparent", kritisierten Vertreter der Behörde. Dies sei eine Totalüberwachung, von der ein Überwachungsdruck ausgehe.
Amazon argumentierte, minutengenaue individuelle Leistungswerte würden bei der Steuerung der Logistikprozesse benötigt, um auf "Schwankungen in einzelnen Prozesspfaden durch Verschiebungen" reagieren zu können. Anhand der aktuellen Leistungswerte der Mitarbeiter lasse sich erkennen, ob diese an einem bestimmten Tag besonders schnell oder besonders langsam arbeiteten und darauf mit Umverteilung reagieren.
Amazon freut sich über Sieg vor Gericht
"Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover", hieß es in einer Stellungnahme von Amazon. Beide Parteien haben eine einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln nach Zugang des vollständigen Urteils, das Gericht ließ die Berufung zu. Die nächste höhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Dem Gericht ist kein weiteres Verfahren an anderen Standorten bekannt. Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1.950 Mitarbeiter sind dort auf 64.000 Quadratmetern Fläche beschäftigt, die meisten arbeiten in einem Drei-Schichten-Modell. Nach Betriebsratsangaben verdienen die Beschäftigten bei der Abfertigung der Pakete den Mindestlohn. Amazon widersprach dem: Der Einstiegslohn liege mit 13,17 Euro je Stunde darüber, sagte ein Sprecher.
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Das deckt sich auch mit den Infos, die ich erhalten habe!
Na ja, das die Gewerkschafter (und Betriebsräte) da immer alles als "schlecht...
Ich werde auch automatisch angetrieben schneller zu arbeiten, wenn ich sehe wie schnell...
Welchen Unterschied macht das? Dann ist es Arbeitsstation 10. Ich weiß aber Aufgrund der...
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