Urteil zu Überwachung: Kläger kritisieren Behauptungen von ehemaligen BND-Chefs
Zwei ehemalige BND-Chefs sind über ein Urteil verärgert, das die Überwachung des Geheimdienstes einschränkt. Für die Kläger ist die Kritik "schlicht falsch".

Zwei ehemalige Chefs des Bundesnachrichtendienstes (BND) zeichnen in einem Interview mit der Bild-Zeitung ein düsteres Bild vom Zustand des BND. Die Arbeit des Geheimdienstes sei "akut gefährdet", resümierte die Zeitung ihre Interviews mit Gerhard Schindler und August Hanning.
Den Zustand des Geheimdiensts führen die beiden zu einem nicht unerheblichen Anteil auf ein Urteil zur Ausland-Ausland-Aufklärung des BND zurück, das nach einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) 2020 gesprochen wurde. Die GFF reagierte amüsiert.
Der ehemalige Präsident Schindler sagte der Boulevardzeitung, man könne den Eindruck gewinnen, "dass das Urteil davon ausgeht, dass vom Bundesnachrichtendienst größere Gefahren für unser Land ausgehen als von Terroristen oder Geiselnehmern im Ausland".
Das Bundesverfassungsgericht habe, so Schindler, "juristisch und sicherheitspolitisch die Orientierung verloren", weil es die Taliban in Afghanistan und die IS-Terroristen in Syrien unter den Schutz des Grundgesetzes stelle. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, sagte Schindler.
Ex-BND-Chefs kritisieren Verfassungsgericht
Auch Ex-BND-Chef Hanning kommt zu dem Fazit, die Rechte von Terroristen würden über die Sicherheit "unseres Landes und seiner Bürger" gestellt. Deutsche Behörden wie der BND dürften "eigentlich den Hinweisen ausländischer Dienste auf bevorstehende Anschläge in Deutschland nicht nachgehen". Deutschlands oberstes Gericht untersage die Verwendung dieser Erkenntnisse.
Das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe entschied nach einer Klage der Bürgerrechtsorganisation GFF im Jahr 2020, dass die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND gegen das Grundgesetz verstößt. Die GFF hatte zusammen mit Journalisten gegen die Gesetzgebung geklagt. Der Gesetzgeber musste daraufhin nachbessern.
Bijan Moini von der GFF sagte Golem.de, dass die Behauptung, Ausländer im Ausland hätten nach dem Urteil die gleichen Rechte wie Deutsche, "schlicht falsch" sei. Moini ist Verfahrenskoordinator bei der GFF und war auch für die Verfassungsklage zuständig. "Ausländer im Ausland dürfen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts völlig ohne Anlass überwacht werden, Deutsche nicht," so der Jurist.
Spielraum für Überwachung laut GFF noch zu groß
Moini sagte Golem.de, dass der "absolute Vorrang der Sicherheit vor allen anderen Grundrechten [..] dem Grundgesetz zu unser aller Glück völlig fremd" sei. Das Bundesverfassungsgericht habe "vielmehr die Sicherheitsinteressen Deutschlands mit dem Anspruch der unzähligen völlig unbescholtenen Ausländer im Ausland in Einklang gebracht, von unverhältnismäßiger Überwachung verschont zu bleiben".
Schindler und Hanning kritisierten, dass Deutschland zu sehr in die Abhängigkeit von ausländischen Geheimdiensten komme. Moini sagte, diese Einschätzung sei "unbegründet" Viel eher seien die "Spielräume sogar noch deutlich zu weit - und der Gesetzgeber hat sie maßlos überreizt". Deswegen klage die GFF gegen das reformierte BND-Gesetz erneut. Die Organisation kündigte diese Klage zusammen mit Reporter ohne Grenzen am 26. Januar 2023 an. Ob Schindler und Hanning auf die erneute Klage reagieren, ist unklar.
August Hanning war von 1998 bis 2005 Präsident des BND. Gerhard Schindler folgte von 2011 bis 2016 auf dem Posten. Beide sind für ihre engen Beziehungen zu dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, bekannt. Maaßen steht seit Ende seiner Amtszeit wegen Verschwörungserzählungen in der Kritik.
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Hans-Peter Friedrich? Ist das nicht der Frontmann von Scooter? Ich dachte immer der...
Das ursprüngliche Grundgesetz war in erster Linie dafür ausgelegt Entwicklungen, welche...
+1 Ich hab auch nur: "Mimimi wir dürfen nicht mehr jeden dem wir mal kurz Terrorismus...
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