Urteil zu Affiliate-Links: Amazon haftet nicht für Inhalte auf Partnerseiten
Bett1.de wollte Amazon für Inhalte auf Webseiten haftbar machen, wenn diese Affiliate-Links setzen. Dem widersprach der BGH.

Das Online-Kaufhaus Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf Webseiten von Teilnehmern seines Partnerprogramms im Rahmen von Affiliate-Links zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). (Az. I ZR 27/22)
Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen Internetseite Affiliate-Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz können das bis zu zwölf Prozent sein.
Geklagt hatte der Matratzenhersteller Bett1.de, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür haften müsste. Im konkreten Fall ging es um eine fragwürdige Matratzen-Bewertung, in dem auch die Matratze des Unternehmens auftauchte.
Bett1.de sieht es anders als der BGH
Man könne nicht die Umsätze mitnehmen und sich nicht darum scheren, ob der Kunde über betrügerische Seiten komme, sagte Firmengründer Adam Szpyt nach der BGH-Verhandlung. Die Richter sahen es als entlastend für Amazon, dass die Partner nicht verpflichtet seien, Links zu Amazon zu setzen. Und sie dürften parallel auch an anderen Partnerprogrammen teilnehmen und verlinkte Produkte negativ besprechen. Auf dem Weg zum BGH ist Bett1.de in vorherigen Verfahren ebenfalls vor Gericht mit dieser Ansicht gescheitert.
Die Teilnahmebedingungen von Amazon geben vor, dass keine falschen oder irreführenden Angaben über Produkte und Dienstleistungen gestattet sind. Für die Einhaltung sind die Partner aber selbst verantwortlich. Der Anwalt des Onlinehändlers vor dem BGH sagte, es gebe weder Weisungsmöglichkeiten noch inhaltliche Vorgaben.
Nach der Niederlage vor Gericht müsste Bett1.de gegen einzelne Seitenbetreiber vorgehen, wenn das Unternehmen eine Änderung wünscht. Laut Geschäftsführer Szpyt ist das aber so gut wie unmöglich: Bei den "Fake-Testseiten" werde dann einfach alle paar Tage im Impressum die Adresse geändert.
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Ja, das kannst Du machen. Das kommt drauf an, was der "Rest" ist. Wenn Du behauptest...
Natürlich. Aber so müsste man jede Seite einzeln abmahnen, oft ist es schwierig an die...
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