Urteil zu Adblock Plus: OLG Köln erlaubt Adblocker, verbietet bezahltes Whitelisting
Erstmals hat ein Gericht in zweiter Instanz ein Urteil zu Adblockern gefällt. Der Axel-Springer-Verlag konnte einen Teilerfolg verbuchen. Doch das eigentliche Ziel der Klage wurde verfehlt.

Das Oberlandesgericht Köln hält den Einsatz von Computerprogrammen zum Blocken von Internetwerbung für rechtens. Das Gericht lehnte die Berufung des Axel-Springer-Verlags gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Köln in einem Urteil vom Freitag ab. Allerdings konnte der Verlag einen Teilerfolg erzielen. Dessen Webseiten müssen nun von der Kölner Eyeo GmbH, dem Hersteller von Adblock Plus, kostenlos in das sogenannte Acceptable-Ads-Programm aufgenommen werden. Möglich wurde dies durch die Anwendung eines vor kurzem eingeführten Paragrafen zum Verbraucherschutz.
- Urteil zu Adblock Plus: OLG Köln erlaubt Adblocker, verbietet bezahltes Whitelisting
- Kein Recht, dem Nutzer unerwünschte Werbung aufzudrängen
Die Entscheidung hatte sich in dieser Form bereits in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet. Der neue Paragraf 4a im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet unter bestimmten Umständen "aggressive geschäftliche Handlungen" gegen Verbraucher und "sonstige Marktteilnehmer". Eine unzulässige Beeinflussung liegt demnach vor, "wenn der Unternehmer eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zur Ausübung von Druck, auch ohne Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt, in einer Weise ausnutzt, die die Fähigkeit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt".
Eyeo könnte Einnahmen in Deutschland verlieren
Das OLG vertritt die Auffassung, dass der Paragraf in diesem Fall angewendet werden kann. Eyeo befinde sich aufgrund der Blacklistfunktion in einer Machtposition, "die nur durch das von ihr kontrollierte Whitelisting wieder zu beseitigen sei", heißt es in einer Pressemitteilung. Mit dieser technisch wirkenden Schranke hindere Eyeo den Verlag, seine vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben. Das Programm wirke nicht nur gegenüber den Inhalteanbietern, sondern auch gegenüber deren Werbekunden. "Als 'Gatekeeper' habe die Beklagte durch die Kombination aus 'Blacklist' und 'Whitelist' eine so starke Kontrolle über den Zugang zu Werbefinanzierungsmöglichkeiten, dass werbewillige Unternehmen in eine Blockadesituation gerieten, aus der diese sich sodann freikaufen müssten", schrieb das Gericht.
Inwieweit dies für "werbewillige Unternehmen" in der Praxis zutrifft, erscheint allerdings fraglich. Denn diese buchen in der Regel bestimmten Traffic für ihre Anzeigen, die meist ohnehin nicht den Anforderungen für "unaufdringliche Werbung" entsprechen. Eyeo kündigte in einer Stellungnahme an, gegen das Urteil Revision zu beantragen und eine "finale Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (BGH) herbeiführen zu wollen. In Abhängigkeit davon wolle das Unternehmen sein Produkt für den deutschen Markt anpassen. Der neue Paragraf war im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossen und von den Springer-Anwälten erst spät im Verfahren über einen Hilfsantrag geltend gemacht worden. Laut Eyeo gibt es diese Vorschrift in dieser Form nur in Deutschland.
Bislang nehmen Springer-Medien nach Angaben von Eyeo nicht am kostenpflichtigen Whitelisting-Programm teil. Sollten andere deutsche Werbefirmen, die aktuell für das Whitelisting zahlen, nun ebenfalls klagen, gingen Eyeo zumindest in Deutschland die entsprechenden Einnahmen verloren. Unternehmen müssen für das Freischalten von Anzeigen zahlen, wenn sie dadurch zehn Millionen zusätzliche Anzeigenabrufe im Monat generieren könnten. Von dem zusätzlich erzielten Umsatz müssten 30 Prozent an Eyeo abgeführt werden, hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr erstmals offiziell mitgeteilt. 90 Prozent der etwa 700 aufgenommenen Verlage und Webseiten müssen keine Gebühren zahlen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Kein Recht, dem Nutzer unerwünschte Werbung aufzudrängen |
- 1
- 2
Wegen Personen wie dir wurde ubo von ihm zwischenzeitlich eingestellt, weil er keinen...
Menschen brauchen Orientierung, vor allem bei der Vielfalt an unterschiedlichen...
Bevor es zu ernsthaften Verletzungen kommt, wird der Thread geschlossen.
Erm, was genau macht der Adblocker dann noch wennerWerbung anzeigt ? Lieber will ich dass...