Kein Recht, dem Nutzer unerwünschte Werbung aufzudrängen

Eyeo wird für das Konzept des Whitelistings von großen Verlagen und der Werbewirtschaft scharf kritisiert. Wie viel Geld das Unternehmen von den etwa 70 großen Firmen erhält, ist aber weiter unklar. Gerüchten zufolge soll alleine Google 25 Millionen US-Dollar gezahlt haben. Werbefirmen bezeichneten das Geschäftsmodell von Eyeo daher als "moderne Wegelagerei" und Behinderung der Vermarkter. Vor Gericht hat Adblock Plus bislang aber noch jeden Prozess um seinen Adblocker gewonnen, zuletzt im März 2016 gegen die Süddeutsche Zeitung. Das Springer-Medium Bild.de hat daher im Oktober 2015 eine Werbeblockersperre eingeführt.

Eyeo hat nach eigenen Angaben derzeit rund 100 Millionen Nutzer weltweit. Bislang ist die Browser-Erweiterung 500 Millionen Mal heruntergeladen worden. Auf der Internetkonferenz Re:publica hatte Eyeo angekündigt, zusammen mit dem Micro-Bezahldienst Flattr ein neues Addon zu entwickeln, das den Verlagen für die Nutzung von Inhalten neue Einnahmen zuführen soll.

Zuletzt haben Medien und Werbewirtschaft in ihrem Kampf gegen Adblocker Unterstützung aus der Politik erhalten. In ihrem in der vergangenen Woche vorgestellten Abschlussbericht befasst sich die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz in einem eigenen Kapitel mit der Frage, wie sich Medien gegen den zunehmenden Einsatz von Werbeblockern schützen können. Demnach soll eine "zeitnahe Prüfung durch Bund und Länder klären, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken gegebenenfalls eine gesetzliche Flankierung geboten ist", heißt es in dem 39-seitigen Bericht. Offenbar haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in die Debatte eingemischt.

Nachtrag vom 24. Juni 2016, 13:30 Uhr

Der Axel-Springer-Verlag begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme. "Das Oberlandesgericht Köln erklärte das komplette Geschäftsmodell Adblock Plus - also Blacklisting im Zusammenspiel mit Whitelisting - für rechtswidrig", teilte das Unternehmen mit. In dieser Form dürfe die Blockade von Werbung auf Axel-Springer-Webseiten nicht aufrechterhalten und das Programm Adblock Plus in Deutschland nicht mehr weiter vertrieben werden.

Der Leiter Medienrecht im Verlag, Claas-Hendrik Soehring, sagte: "Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln gegen Eyeo hat Signalwirkung für alle Werbeblocker. (...) Illegale Eingriffe Dritter in unsere verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Produktgestaltung - hier durch das 'Ausschneiden' von Werbeanzeigen aus digitalen Medienangeboten - müssen und werden wir nicht hinnehmen."

Genau dieser Auffassung widersprach jedoch das Gericht. Es gebe keinen Anspruch, dass ein Angebot nur so genutzt werde, wie es aus Sicht des Absenders wahrgenommen werden solle. Auch die Pressefreiheit gebe nicht die Befugnis, dem Nutzer unerwünschte Werbung aufzudrängen. Die Richter verwiesen darauf, dass der redaktionelle Inhalt der Website und die Werbung mit getrennten Datenströmen angeliefert würden, die als solche unverändert blieben. "Es werde lediglich im Empfangsbereich des Nutzers dafür gesorgt, dass die Datenpakete mit Werbung auf dem Rechner des Nutzers gar nicht erst angezeigt werden", schrieb das Gericht.

Hohe Sicherheitsleistung gefordert

Derzeit stehe noch nicht fest, ob Springer ebenfalls Revision gegen das Urteil einlegen wolle, sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. Zudem ist offenbar noch unklar, ob die Webseiten von Springer tatsächlich kostenlos in das Acceptable-Ads-Programm aufgenommen werden wollen. Der Verlag lehnt dieses Programm ab und will stattdessen sämtliche Werbeformen vor Adblockern schützen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das OLG Köln Revision zum BGH zugelassen. Springer könne das nicht rechtskräftige Urteil bis zur Rechtskraft nur gegen Sicherheitsleistung eines erheblichen Betrages vorläufig vollstrecken, schrieb das Gericht. Nach Informationen von Golem.de liegt der Betrag bei einer Million Euro.

Nachtrag vom 24. Juni 2016, 14:11 Uhr

Wir haben Informationen im dritten und letzten Absatz ergänzt.

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 Urteil zu Adblock Plus: OLG Köln erlaubt Adblocker, verbietet bezahltes Whitelisting
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Proctrap 28. Jun 2016

Wegen Personen wie dir wurde ubo von ihm zwischenzeitlich eingestellt, weil er keinen...

dastash 28. Jun 2016

Menschen brauchen Orientierung, vor allem bei der Vielfalt an unterschiedlichen...

ap (Golem.de) 27. Jun 2016

Bevor es zu ernsthaften Verletzungen kommt, wird der Thread geschlossen.

Phreeze 27. Jun 2016

Erm, was genau macht der Adblocker dann noch wennerWerbung anzeigt ? Lieber will ich dass...



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