Urteil: Vodafone verliert im Streit um fingierten Vertragsabschluss
Vor Gericht konnte Vodafone keinen Vertragsabschluss per Telefon beweisen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Vodafone auf Unterlassung verklagt und damit Erfolg gehabt. Das Landgericht München I hat geurteilt, dass Vodafone Kabel Deutschland im Namen von Kunden keine Verträge mehr abschließen darf, ohne dass eine Bestellung dafür vorliegt. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, wurde das Urteil am 3. November 2020 gefällt, es trägt das Aktenzeichen 1 HK O 14157/19.
Falls Vodafone dagegen verstößt, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist es bereits der fünfte Fall, dass die Verbraucherzentralen in der Frage unrechtmäßiger Auftragsbestätigungen gegen Vodafone vorgegangen sind.
Im verhandelten Fall hat ein Vodafone-Kunde Ende Juni 2019 die Servicerufnummer des Unternehmens angerufen, weil er Fragen rund um die Bestellung von zwei Prepaid-Mobilfunkkarten klären wollte. Bei dem Gespräch sei dem Kunden vom Callcenter-Mitarbeiter ein Festnetz- und Internetvertrag samt Sicherheitspaket von Vodafone angeboten worden. Im Laufe des Gesprächs habe es der Kunde abgelehnt, dafür einen Vertrag abzuschließen.
Vodafone beauftragt eine Technikfirma
Obwohl der Kunde keinem Vertragsabschluss zugestimmt hat, hat sich kurze Zeit später eine Technikfirma bei dem Kunden gemeldet und wollte einen Festnetzinternetanschluss einrichten. Der Kunde war überrascht darüber und wandte sich an die Verbraucherzentrale. Vodafone verlangte über 50 Euro monatlich für den Vertrag.
Nach Angabe der Verbraucherzentrale hat Vodafone einen Mitschnitt des Callcenter-Gesprächs zur Verfügung gestellt, mit dem die Bestellung des Festnetz- und Internetvertrags belegt werden soll. Nach Auffassung des Kunden und der Verbraucherschützer war das Gespräch simuliert.
Vodafone kann die Auftragserteilung nicht beweisen
Im Urteil heißt es, dass in dem Gespräch zwei Kunden zu hören sind und der Name des Kunden genannt wird. Allerdings bestreitet der Kunde, eine der beiden Personen in dem Mitschnitt zu sein. Bei der Gerichtsverhandlung ist es Vodafone nach Auffassung des Gerichts nicht gelungen, die behauptete telefonische Auftragserteilung zu beweisen.
"Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben."
Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein ruft Personen auf, sich zu melden, falls Sie ähnliche Erfahrungen mit Vodafone gemacht haben.
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