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Urteil: Tesla darf den Autopilot weiterhin so nennen

Das Assistenzsystem-Paket von Tesla darf weiterhin als Autopilot bezeichnet werden. Der Versuch, dies Tesla zu verbieten, blieb vor Gericht erfolglos.
/ Michael Linden
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Hände ans Steuer! (Bild: Werner Pluta/Golem.de)
Hände ans Steuer! Bild: Werner Pluta/Golem.de

Tesla darf sein Assistenzsystem als Autopilot bezeichnen, auch wenn es sich nicht um ein vollkommen autonomes System handelt. Tesla gewann einen Prozess vor dem Oberlandesgericht München, wie Teslamag.de berichtet(öffnet im neuen Fenster) .

Nach Ansicht des Gerichts sei klar erkennbar, dass die Fahrzeuge weder autonom fahren können noch dies dürften. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Allerdings muss Tesla eine kleine Textänderung auf der Website vornehmen, bei der es um die Full-Self-Driving-Funktionen geht. Hier soll Tesla den Zusatz "bis Ende des Jahres" entfernen. Jetzt heißt die kreative Bezeichnung "in naher Zukunft" . Und das automatische Fahren innerorts heißt nun "City-Lenkassistent" .

Der Rechtsstreit hat sich über Jahre hingezogen. Tesla wurde von der Wettbewerbszentrale vor rund drei Jahren verklagt. Der Wirtschaftsverein hatte zunächst vor dem Landgericht München Erfolg(öffnet im neuen Fenster) (Az. 33 O 14041/19), doch in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München scheiterten sie laut Teslamag.de. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Die daraufhin eingelegte Beschwerde der Wettbewerbszentrale beim Bundesgerichtshof wurde dem Bericht nach abgewiesen.

Unabhängig von diesem Prozess hatte das Landgericht München I Tesla Mitte 2022 verurteilt, den Kaufpreis für ein Model X größtenteils zurückzugeben . Der Grund sind die Unzulänglichkeiten des Assistenzsystems Autopilot. Das Gericht folgte Mitte Juni in seinem Urteil einem technischen Gutachten, wonach das Assistenzsystem Hindernisse - etwa die Verengung einer Baustelle - nicht zuverlässig erkenne.

Zudem bremse das Auto immer wieder unnötig ab. Dies könne gerade in Innenstädten eine "massive Gefährdung" bedeuten und zu Auffahrunfällen führen, heißt es in dem Gutachten.

Das Argument der Tesla-Anwälte, wonach der Autopilot nicht für den Stadtverkehr vorgesehen sei, ließ das Gericht nicht gelten: Müssten Nutzer den Autopiloten zwischen Autobahn, Außerortsverkehr und Stadtverkehr händisch an- und ausschalten, könne das vom Verkehrsgeschehen ablenken.


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