Urteil: Meta haftet für Fake-Anzeigen auf Facebook und Instagram
Meta haftet für betrügerische Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main am 16. September 2026 entschieden(öffnet im neuen Fenster) (Az. 2-06 O 234/25). In dem Verfahren ging es um Fake-Profile und -Anzeigen mit dem Namen und der Marke Finanzfluss sowie Bildern des Mitgründers Thomas Kehl.
Damit warben Unbekannte für angebliche Geldanlagen. Dabei verloren Nutzer nach Angaben Kehls Erspartes. Um den Missbrauch einzudämmen, habe Finanzfluss seit 2024 mehr als 1.000 Anzeigen dokumentiert und über 300 betrügerische Konten identifiziert. Für die Suche nach den Inhalten und deren Meldung an Meta seien Hunderte Arbeitsstunden angefallen.
Die Meldungen stoppten die Verbreitung jedoch nicht. Allein im August 2024 wiesen Finanzfluss und Kehl den Konzern laut Gericht auf fast 260 Verstöße hin. Einige Anzeigen löschte Meta erst nach bis zu 62 Tagen, während bereits neue Varianten erschienen waren. Deshalb klagten Kehl und sein Unternehmen Finflow GmbH. Die 6. Zivilkammer gab ihnen in wesentlichen Punkten recht.
Meta kann sich nicht auf Haftungsprivileg berufen
Meta berief sich darauf, von den rechtswidrigen Inhalten keine Kenntnis gehabt zu haben. Artikel 6 des Digital Services Act schützt Hostinganbieter unter bestimmten Voraussetzungen vor der Haftung für fremde Informationen.
Nach Auffassung des Landgerichts greift dieses Privileg im vorliegenden Fall jedoch nicht. Die Kammer verwies auf das EuGH-Urteil in den Verfahren Webgroup Czech Republic und Coyote System(öffnet im neuen Fenster) (C-188/24 und C-190/24).
Das Gericht begründetet dies mit der Funktionsweise der Plattformen. Meta legt bei automatisierten Werbeauktionen fest, wann und in welcher Reihenfolge Anzeigen erscheinen. Auch Beiträge in den Feeds werden algorithmisch ausgewählt.
Damit übe der Konzern Kontrolle über die Inhalte aus, so das Gericht. Es stellte diesem Modell rein chronologische Nutzerfeeds gegenüber, wie sie etwa Mastodon oder Bluesky anbieten.
Konzern muss Einnahmen aus Fake-Werbung offenlegen
Aus dieser Einordnung ergeben sich konkrete Pflichten. Meta muss die beanstandete Werbung unterbinden und dabei auch sinngleiche Varianten erfassen. Nach Angaben Kehls muss der Konzern entsprechende Profile und Anzeigen künftig selbst herausfiltern.
Für jeden Verstoß kann demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Außerdem muss Meta Auskunft über Verbreitung und Einnahmen erteilen sowie für künftige Schäden Ersatz leisten.
Wie viel der Konzern mit den beanstandeten Anzeigen eingenommen hat, ist bislang nicht bekannt. Unabhängig von diesem Verfahren berichtete Reuters im November 2025(öffnet im neuen Fenster) über interne Unterlagen zum weltweiten Anzeigengeschäft des Konzerns. Demnach rechnete Meta für 2024 mit rund 16 Milliarden US-Dollar Umsatz aus Anzeigen für Betrug und verbotene Produkte.
Der Plattformbetreiber bezeichnete die Schätzung als grob und zu weit gefasst. Der tatsächliche Wert sei niedriger.
Das Urteil im aktuellen Fall ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden. Ein Meta-Sprecher erklärte Reuters(öffnet im neuen Fenster), der Konzern prüfe bereits das weitere Vorgehen. Zugleich verwies er auf proaktive Erkennungsmaßnahmen und die Entfernung gemeldeter Inhalte.
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