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Urteil: Lärm-Tempolimits gelten auch für Elektroautos

Wenn Tempolimits wegen Straßenlärm zeitweise gelten, dann gelten sie nicht nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Ein Elektroautofahrer wollte das nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Seine Vorstellung fand kein Gehör.
/ Andreas Donath
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Lärmschutz-Tempolimits gelten auch für Elektroautos. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Lärmschutz-Tempolimits gelten auch für Elektroautos. Bild: Martin Wolf/Golem.de

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit im Bereich eines Tempolimits fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen, auch wenn er mit einem Elektroauto unterwegs ist und wenn das Tempolimit wegen Straßenlärm temporär ausgesprochen wurde.

Das Elektroauto erzeugt zwar keinen hörbaren Motorenlärm, doch bei schneller Fahrt entstehen trotzdem Geräusche durch die Reifen und durch den Luftwiderstand.

Der Autofahrer wurde mit 174 km/h geblitzt und war damit 74 km/h zu schnell. Er wollte nicht zahlen, weil er das Zusatzzeichen "Lärmschutz" als für ihn nicht zutreffend ansah.

Der Einspruch gegen das Bußgeld hatte vor Gericht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2018, Az.: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18(öffnet im neuen Fenster)) keinen Bestand. Die Begründung des Gerichts: Auch bei einem Elektrofahrzeug steigen mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahraußengeräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen; auch ist für den Fahrer das Maß der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar. Es spielte für das Gericht keine Rolle, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer sind als bei einem Pkw mit Verbrennungsmotor.


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