Urteil: Kunden können Prepaid-Mobilfunkkarte schneller nutzen
Die Telekom sieht das vorläufige Ende der Doppelüberprüfung für Prepaid-SIM-Karten als Vorteil für sich und die Kunden.

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, nach dem Mobilfunkanbieter die Identität von Kunden für Prepaid-SIM-Karten nicht doppelt überprüfen müssen, wird es für die Kunden einfacher. Deutsche-Telekom-Sprecher Husam Azrak sagte Golem.de auf Anfrage: "Die Entscheidung ist ebenfalls im Sinne der Mobilfunkkundschaft, da diese ihrer Erwartung gemäß die Prepaid-Mobilfunkkarte schnellstmöglich nutzen kann."
Die Telekom und Vodafone hatten gegen die Regelung der Bundesnetzagentur geklagt, wonach beim Verkauf von Prepaid-Karten durch Vertriebspartner der jeweilige Mobilfunkanbieter eine Personalausweiskopie anfordern und die Nutzerdaten selbst nochmals mit Post-Ident oder Video-Chat überprüfen muss. Die von der Bundesnetzagentur vorgesehene Übermittlung einer Ausweiskopie an Dienstanbieter der Netzbetreiber verstößt laut dem Verwaltungsgericht Köln gegen Bestimmungen des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes.
"Wir unterstützen die Identitätsüberprüfung beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten. Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung der Unverhältnismäßigkeit der Doppelüberprüfungspflicht. Nun hat das Urteil in der Sache für die gewünschte Rechtssicherheit gesorgt", erklärte Azrak.
Die Mitteilungen von Gerichten für die Medien sind meist nicht sehr eindeutig. "Mein Verständnis ist, dass der langwierige Post-Ident wegfällt, wenn vor Ort der Personalausweis geprüft wird", sagte Azrak.
"Die Bundesnetzagentur wird nach Auswertung der Urteilsgründe entscheiden, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile über die Regelungen zur Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten gestellt wird", sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur, Michael Reifenberg, Golem.de auf Anfrage. Ein konkreter Termin für die Entscheidung stehe noch nicht fest.
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