Urteil: Kennzeichen-Scanning in Brandenburg war verboten
Das jahrelange Kfz-Kennzeichen-Scanning in Brandenburg, das auf Vorrat erfolgte, war gesetzeswidrig. Das bestätigte das Brandenburger Landgericht in Frankfurt Oder (Az.: 22 Qs 40/19). Die Nutzung des Kfz-Kennzeichenerfassungssystems Kesy sei "ein schwerer Grundrechtseingriff" gewesen, heißt es in dem Urteil, das ein Autofahrer erstritt.
Kesy war von 2017 bis Mitte 2021 in Betrieb. Seit dem 1. Juli 2021 ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft. Die Erfassung von Kennzeichen für die Fahndung nach konkreten Straftätern läuft damit zwar weiter, die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde allerdings zu diesem Datum gestoppt .
Dass die Polizei in Brandenburg auf Autobahnen massenhaft Kennzeichen speicherte, war 2019 bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Jugendlichen Rebecca bekanntgeworden. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge stufte die frühere Praxis 2020 als unzulässig ein. Die Polizei kündigte danach an, Daten nur noch maximal drei Monate zu speichern.
Das System hatte das hintere Nummernschild aufgenommen und es zusammen mit einer Heckaufnahme sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung in einer zentralen Datenbank gesichert. Die Aufnahmen erfolgten kontinuierlich und ohne Anlass.
So konnte das Bewegungsverhalten von Fahrzeugen weiter Teile der Bevölkerung akkurat nachvollzogen werden, wie es im Urteil heißt(öffnet im neuen Fenster) .
Das Urteil dürfte jedoch nur von kurzer Dauer interessant sein. Mittlerweile schuf der Bundestag eine Rechtsgrundlage für den Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme durch Fahndungsbehörden. Dabei dürfen die Kennzeichenerfassung streckenweise aktiviert und die Daten ausgewertet werden. Diese müssen danach unmittelbar gelöscht werden, falls der Verdacht sich nicht bestätigt.
- Anzeige Hier geht es zu den konfigurierbaren Golem-PCs bei Systemtreff Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



