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Urteil: Julian Assange wird endgültig ausgeliefert

Das oberste Gericht Großbritanniens hat entschieden, dass das Verfahren um die Auslieferung des Wikileaks -Anführeres Julian Assange nicht neu aufgerollt wird. Damit ist die Auslieferung von Assange an Schweden endgültig.
/ Jens Ihlenfeld
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Julian Assange nach dem Urteil Ende Mai 2011 (Bild: Finbarr O'Reilly/Reuters)
Julian Assange nach dem Urteil Ende Mai 2011 Bild: Finbarr O'Reilly/Reuters

Der Supreme Court of the United Kingdom hat den von Julian Assanges Anwältin Dinah Rose gestellten Antrag abgelehnt, das Verfahren um Assanges Auslieferung nochmals aufzurollen.

In dem Verfahren, das Assanges Anwälte durch alle britischen Instanzen getragen hatten, ging es nur um eine formaljuristische Frage: Darf ein Staatsanwalt, ähnlich wie ein Richter, aufgrund eines europäischen Haftbefehls die Auslieferung anordnen? Dem australischen Staatsbürger werden in Schweden sexuelle Vergehen vorgeworfen. Zwei Frauen, mit denen er zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, beschuldigen Assange, gegen ihren Willen ungeschützt mit ihnen verkehrt zu haben. Assange bestreitet das. Im schwedischen Recht käme eine solche Tat einer Vergewaltigung gleich.

Das Gericht legte bei seiner Entscheidung fest, dass die Auslieferung von Assange frühesten in 14 Tagen erfolgen soll. Assange hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung angekündigt , gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Das allerdings hätte keine aufschiebende Wirkung, so dass davon auszugehen ist, dass Assange demnächst an Schweden ausgeliefert wird. Dort wird er sich dann den Fragen der Staatsanwaltschaft stellen müssen und dazu wohl zumindest vorübergehend in Untersuchungshaft genommen werden.

Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks befürchtet, dass er von Schweden wegen anderer Vergehen an die USA ausgeliefert wird. Dort soll es eine Anklage wegen Geheimnisverrats geben , die aber noch nicht veröffentlicht wurde. Selbst wenn das der Fall ist, gäbe es zwischen den beteiligten Staaten juristische Querelen, weil Schweden einen so gelagerten Straftatbestand nicht kennt. Ausgeliefert werden darf nur, wenn eine Tat auch nach schwedischem Recht strafbar ist.

Seit über einem Jahr steht Julian Assange unter Hausarrest mit strengen Auflagen in Großbritannien. Er hatte sich wegen der schwedischen Vorwürfe im Dezember 2010 den britischen Behörden gestellt und wird seitdem festgehalten.


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