Urteil: Julian Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden
Der oberste britische Gerichtshof hat entschieden: Der in Schweden wegen Sexualdelikten angeklagte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf ausgeliefert werden. Assanges Verteidiger haben noch eine letzte Frist, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.

Noch zwei Wochen bleiben Julian Assange, um seine Auslieferung von Großbritannien nach Schweden zu verhindern. Das oberste britische Gericht hat am 30. Mai 2012 seine Entscheidung veröffentlicht (PDF), nach der die schon bestehende Auslieferungsanordnung eines Staatsanwalts rechtlich zulässig ist.
In dem Verfahren, das Assanges Anwälte durch alle britischen Instanzen getragen hatten, ging es nur um eine formaljuristische Frage: Darf ein Staatsanwalt ähnlich wie ein Richter aufgrund eines europäischen Haftbefehls die Auslieferung anordnen? Die obersten Richter bejahten das mit fünf zu zwei Stimmen, wie Spiegel Online berichtet. Noch zwei Wochen lang darf Assange allerdings nicht ausgeliefert werden, denn so lange läuft eine Frist, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Alternativ kann Assange in der gleichen Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Dem australischen Staatsbürger werden in Schweden sexuelle Vergehen vorgeworfen. Zwei Frauen, mit denen er zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, beschuldigen Assange, gegen ihren Willen ungeschützt mit ihnen verkehrt zu haben. Assange bestreitet das. Im schwedischen Recht käme eine solche Tat einer Vergewaltigung gleich.
Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks befürchtet, dass er von Schweden wegen anderer Vergehen an die USA ausgeliefert wird. Dort soll es eine Anklage wegen Geheimnisverrats geben, die aber noch nicht veröffentlicht wurde. Selbst wenn das der Fall ist, gibt es zwischen den beteiligten Staaten juristische Querelen, weil Schweden einen so gelagerten Straftatbestand nicht kennt. Ausgeliefert werden darf aber nur, wenn eine Tat auch nach schwedischem Recht strafbar ist.
Seit über einem Jahr steht Julian Assange unter Hausarrest mit strengen Auflagen in Großbritannien. Er hatte sich wegen der schwedischen Vorwürfe im Dezember 2010 den britischen Behörden gestellt und wird seitdem festgehalten.
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@azeu: Die Anklage lautet aber Vergewaltigung.
http://au.news.yahoo.com/world/a/-/world/13823195/australia-says-cannot-interfere-in...
Ja genau und Olympia bleiben am besten auch alle fern. >.< ~333wd
bin mal auf die Anklage bzw. die Ausführungen gespannt. Würde gerne mal die Version der...