Urteil: Gericht hält Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß
Der Rundfunkbeitrag verletzt nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht Münster keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Fragen: Das Gericht hat drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen.

Der Rundfunkbeitrag stieß bei der Einführung auf breite Ablehnung. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster drei Berufungsklagen zurückgewiesen. Geklagt hatten insgesamt vier Privatleute. Einer der vier Kläger hat seine Berufung einen Tag vor der Verkündung des Urteils zurückgezogen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert.
Dem Rundfunkbeitrag könne keiner entkommen
Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit Anfang 2013 geltende Regelung (Az.: 2 A 2423/14, 2 A 2311/14 und A 2422/14). Mit der Einführung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird der Rundfunkbeitrag im Privatbereich an die eigene Wohnung gekoppelt. Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er Fernsehen oder Radio nachweislich nicht nutzen würde.
"Mein Mandant muss entweder auswandern oder obdachlos werden, erst dann muss er nicht mehr zahlen", beklagte der Anwalt in der mündlichen Verhandlung. Er macht das Problem mit Vergleichen zu anderen Gebühren oder Steuern deutlich. "Wer keine Hundesteuer mehr zahlen will, kann seinen Hund abschaffen. Beim Rundfunkbeitrag geht das nicht. Durch die Bindung an die Wohnung ist die spezifische Beziehung zwischen den Rundfunkanstalten und den Zuschauern beziehungsweise Hörern weggefallen."
Dies sei bei der alten Regelung noch anders gewesen. Da sei klar gewesen, wer TV-Gerät oder Radio besaß, der gehe ein Gegenleistungsverhältnis ein, erklärte der Anwalt. Daher sei der neue Beitrag verfassungswidrig, meint der Anwalt. Das Gericht teilte diese Meinung nicht. Nach Auffassung des 2. Senats bleibe der Rundfunkbeitrag eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Gericht sieht keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Probleme
"Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird", schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Besondere Härtefälle können sich, so die Richter, von dem Beitrag befreien lassen. Das sind laut Gesetz zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Blinde oder Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletze auch keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Fragen. Die Gesetzgebungskompetenz zur Erhebung des Rundfunkbeitrags liege bei den Ländern. Beklagt war in den Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht der Westdeutsche Rundfunk. Der Rundfunkbeitrag sei auch keine verdeckte Steuer, die in die Kompetenz des Bundes falle, so das Gericht.
Abgleich der Meldedaten ist kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte
Auch beim Abgleich der Meldedaten über die Kommunen sieht das Oberverwaltungsgericht keinen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Auch andere Konflikte mit dem Grundgesetz erkannte das Gericht nicht. Aus diesen Gründen lehnte das OVG eine Vorlage von sich aus an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab.
Die Kläger können aber weiterhin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Denn der 2. Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Im nächsten Schritt würde das oberste deutsche Gericht folgen.
Auf das Oberverwaltungsgericht in Münster kommen weitere Verfahren zu. Neben dem privaten Bereich haben an den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen auch zahlreiche Unternehmen gegen die Betriebsstättenregelung geklagt. Im Mai 2014 hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt. Eine Straßenbaufirma aus Montabaur hatte wegen der hohen Belastungen geklagt.
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Die Rundfunkbeiträge sind ganz klar Steuern. Allerdings akzeptieren Finanzämter die...
Der klärt allerdings nur das Wie, nicht das Was. Oder um es zu präzisieren: Der Vertrag...
Gutachten sind halt keine Urteile und Gerichte sind sowohl vom Staat als auch von...
Natürlich haben die Länder Einfluss da sie zum Beispiel die Höhe des Beitrags festlegen...