Urteil gegen Mobilcom Debitel: Kündigung muss nicht telefonisch bestätigt werden
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gerichtlich durchgesetzt, dass eine schriftliche Kündigung direkt akzeptiert werden muss.

Kunden sind für Mobilfunkanbieter eine wichtige Währung. Das zeigt sich nicht nur bei Angeboten für Neukunden, sondern auch, wenn Kunden bei einem Unternehmen kündigen wollen. Dann wird schon einmal versucht, eine fristgerechte Kündigung nicht zu akzeptieren, wie Mobilcom Debitel in einem aktuellen Fall. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging dagegen gerichtlich vor und hat gewonnen.
Mobilcom Debitel hatte Kunden gegenüber so getan, als ob eine telefonische Rückmeldung erforderlich sei, um einen Vertrag wirksam kündigen zu können. Ein Kunde hatte bei seiner schriftlichen Kündigung explizit geschrieben, dass er vom Unternehmen nicht kontaktiert werden wolle. Dennoch kam wenige Tage später ein Schreiben von Mobilcom Debitel mit dem Vermerk 'Ihr Kündigungswunsch' und der Bitte, sich wegen offener Fragen telefonisch zu melden.
Dazu sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Der Verbraucher hat sich die Kündigung nicht 'gewünscht', sondern mit seinem Schreiben an das Unternehmen rechtskräftig gekündigt, doch genau das wollte Mobilcom scheinbar nicht anerkennen."
Mobilcom Debitel reagierte auf eine Abmahnung nicht
Nachdem Mobilcom Debitel nicht auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reagiert hatte, reichte diese Klage vor dem Landgericht Kiel ein. Erst als der Fall vor Gericht kam, lenkte der Anbieter ein und erkannte an, dass das Verhalten des Unternehmen rechtswidrig gewesen ist. Das geht aus einem Anerkenntnisurteil dazu hervor(Az. 14 HKO 42/20).
"Leider zeigt unsere Beratungserfahrung, dass gerade Mobilfunkanbieter ihre Kunden nach einer Kündigung falsch informieren, um sie in ein Verkaufsgespräch zu drängen", sagt Oliver Buttler. Eine Bestätigung der Kündigung wird erst nach dem Gespräch in Aussicht gestellt. "Diese Gespräche dienen nur dazu, den Kunden neue Angebote zu machen oder sie im alten Vertrag zu halten", beschreibt der Verbraucherschützer das Vorgehen der Anbieter.
Wer nach der Kündigung des Mobilfunkvertrags ein solches Schreiben erhält, sollte einem Rückruf nicht nachkommen, sondern schriftlich auf der Kündigung bestehen - so der Rat der Verbraucherzentrale. Im Idealfall erfolgt die Kündigung als Einschreiben, dann kann der Eingang der Kündigung beim Unternehmen bewiesen werden.
Mobilcom Debitel und der Umgang mit Kunden
Im Juli 2020 verhängte die Bundesnetzagentur gegen Mobilcom Debitel ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufe seien erfolgt, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Zudem sei vielen Angerufenen nach dem unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt worden, obwohl es teilweise ausdrücklich nicht zu einem Aboabschluss gekommen sei.
Bereits im Juli 2019 hatten Verbraucherschützer juristisch gegen Mobilcom Debitel gewonnen. Damals ging es um Mobilfunkverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren. Wie auch im aktuellen Fall reagierte Mobilcom Debitel auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nicht. Erst vor Gericht hat das Unternehmen das rechtswidrige Verhalten eingestanden.
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Hatte ich erst dieses Jahr. Nach fristgerechter Kündigung, sollte >ICH< mich noch einmal...
Genau das ist der Punkt. Bei Verträgen mit 24 Monaten werden alle irgendwie unseriös...
Das da irgendwer um ein paar Euro mehr an Geräte Subvention pokern möchte, und dabei...
die haben bei meinem Vertrag irgendwelchen mist hinzugebucht. glücklicherweise haben wir...