Urteil: Finger weg vom Handy beim Autofahren
Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung und Halterung für das Telefon im Auto können mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden, wenn sie das Gerät während der Fahrt nur in die Hand nehmen und das Display ansehen. In einem Fall, den das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zu entscheiden hatte, wurde das Ablesen der Uhrzeit dem Fahrer zum Verhängnis. Er nahm dazu sein Handy in die Hand.
Nach Auffassung der Richter liegt darin eine sogenannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertigt. (Az.: 1 Ss 1/14).
Der Autofahrer wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid und zog zunächst vor das Amtsgericht. Dort verlor er und versuchte dann, vor dem Oberlandesgericht Recht zu bekommen. Die Klage war erfolglos. Er hatte nach eigenen Angaben das Telefon nur in die Hand genommen, um die Uhrzeit vom Display abzulesen. Das reichte den Richtern allerdings schon aus.
Anfassen erlaubt
Nur das bloße Aufheben oder Umlegen des Handys während der Autofahrt ist unproblematisch. Im Zweifelsfall ist das jedoch nur schwer zu beweisen. Sobald ein Autofahrer eine Funktion des Geräts nutzt, verstößt er nach Ansicht der Richter gegen die Straßenverkehrsordnung. Nur bei ausgeschaltetem Motor ist die Benutzung weiterhin erlaubt. Jüngst urteilte ein anderes Gericht in so einem Fall. Der Fahrer nutzte hier sein Handy zum Telefonieren an der Ampel. Das Auto hatte eine Start-Stopp-Automatik, so dass der Motor beim Telefonat ausgeschaltet war. (OLG Hamm, Beschluss v. 09.09.2014 – 1 RBs 1714).
Zu den 60 Euro Bußgeld(öffnet im neuen Fenster) kommen in der Regel noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 bis 25 Euro. Schwerwiegender ist jedoch der Punkt. Bei acht Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
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