Urteil: DWD darf Warnwetter-App nicht kostenlos anbieten
Der Deutsche Wetterdienst darf seine beliebte Warnwetter-App nicht länger kostenlos anbieten. Das hat ein Gericht entschieden und damit Wetteronline Recht gegeben, die die Warnwetter-App als Wettbewerbsverzerrung sehen.

Das wird Wetterinteressierte wohl nicht freuen: Laut einem Urteil des Landgerichts Bonn darf die Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes nicht länger kostenlos angeboten werden. Die App der Wetterbehörde warnt vor Unwettern und liefert zusätzlich Wetterberichte. Das sieht die private Konkurrenz als Wettbewerbsverzerrung - und hat vor Gericht Recht erhalten.
Wetteronline hat geklagt
Die kostenlose Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für Smartphones, Tablets und Computer verstößt nach der Gerichtsentscheidung gegen das Wettbewerbsrecht. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn. Deshalb müsse der Deutsche Wetterdienst nach den gesetzlichen Grundlagen eine Vergütung verlangen.
Geklagt hatte Wetteronline, ein privater Anbieter einer Wetter-App mit Sitz in Bonn. Wetteronline verlangt für seine App Geld oder zeigt Werbung in der App an, um so mit der App Geld zu verdienen. Das Unternehmen sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen Deutschen Wetterdienstes eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung.
Sichtweise des Gerichts
Durch das Anbieten der Warnwetter-App handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil der Deutsche Wetterdienst Dienstleistungen in Konkurrenz zu privaten Unternehmen anbietet. Insoweit handelt der Deutsche Wetterdienst nicht hoheitlich, sondern wird als wirtschaftliches Unternehmen tätig. Hierzu ist es unerheblich, dass die Warnwetter-App kostenfrei angeboten wird.
Denn mit der App fördere der Deutsche Wetterdienst sein eigenes Unternehmen, steigere seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht, meint das Gericht. Damit sei das Angebot wettbewerbswidrig und der Deutsche Wetterdienst müsse für seine Dienstleistungen eine Vergütung verlangen, so das Urteil des Gerichts.
DWD wird Urteil prüfen
Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Erst müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Der Deutsche Wetterdienst verfolge mit der App als Behörde aber keine kommerziellen Ziele, betonte der Sprecher. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einzuschätzen.
Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der Deutsche Wetterdienst sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die Warnwetter-App mache weit mehr als das.
Wetterdaten für alle
Der DWD-Sprecher hielt dagegen, in der App werde absichtlich nur ein geringer Teil der Informationen verbreitet, die der Wetterdienst habe. Dagegen stelle der Deutsche Wetterdienst seit dem Sommer 2017 alle seine Daten kostenlos den privaten Diensten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die privaten Wetterdienste in Deutschland kämpften an der falschen Stelle. Die Gefahr für ihr Geschäftsmodell liege nicht bei der deutschen Wetterbehörde, sondern bei internationalen Wetterkonzernen etwa aus den USA.
Gegen das Urteil des Landgerichts Bonn kann der Deutsche Wetterdienst innerhalb eines Monats Berufung einlegen (Az.: 16 O 21/16).
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