Urteil: Drei Jahre und neun Monate Haft wegen Abofallen
Mit seinem heutigen Urteil(öffnet im neuen Fenster) hat das Landgericht Hamburg erneut klargestellt, dass Abofallen als Betrug gewertet werden können. Durch die versteckten Hinweise auf den Webseiten, welche ansonsten frei erhältliche Software anboten, sei kein Vertrag zustande gekommen, so das Gericht. Daher seien auch die meist folgenden Mahnungen Betrug. Sie wurden unter anderem von einem mitangeklagten Rechtsanwalt verschickt.
Von 2007 bis 2010 hatten die Angeklagten laut Überzeugung des Gerichts ihr Geschäft betrieben. Dabei sollen rund 65.000 Nutzer geschädigt und insgesamt rund 4,5 Millionen Euro erbeutet worden sein. Die Kosten pro Abo betrugen zwischen 60 und 84 Euro. Bei Durchsuchungen Anfang 2011 waren davon schon 1,5 Millionen Euro sichergestellt worden. Seit 2009 waren massenweise Anzeigen gegen die Abofallen bei den Staatsanwaltschaften eingegangen.
Der Hauptangeklagte wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu insgesamt drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Drei weitere Angeklagte kamen mit Strafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen drei Angeklagte wurden Geldstrafen beziehungsweise Verwarnungen verhängt – Letztere stehen aber unter Strafvorbehalt, können also bei weiteren Vergehen noch umgewandelt werden. Das Gericht sah hier nur "untergeordnete Beihilfehandlungen" .
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Um das zu verhindern, müssen die Angeklagten binnen einer Woche Revision einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof entscheiden muss.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



