Urteil: Dashcam-Aufnahme als Beweismittel zugelassen
Ein Amtsgericht hat erstmals Aufnahmen einer Dashcam in einem Strafverfahren zugelassen, wenngleich auch nur in einem besonderen Fall. Wer als Dashcam-Besitzer nun anlässlich des Urteils Hoffnung schöpft, sollte die Einzelheiten kennen.

Der Einsatz von Dashcams - also die private Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mit einer Kamera beispielsweise durch die Frontscheibe des Autos hindurch - ist umstritten. Die Kameras nehmen kontinuierlich und mit einem großen Bildwinkel alles auf, so dass auch Unbeteiligte zwangsläufig mit auf die Aufnahmen kommen. Daher sprachen sich Datenschützer gegen die Aufnahmen aus. Auch Gerichte ließen die Aufzeichnungen nicht zu, wobei es sich dabei allerdings bisher um Verwaltungs- und Zivilgerichte handelte, wie das Lawblog betont. Beim vorliegenden Fall allerdings ging es um Nötigung im Straßenverkehr - und damit um eine Strafsache.
Das Amtsgericht Nienburg ließ Privataufnahmen einer Dashcam in einem speziellen Fall nun als Beweismittel zu. Der Zeuge hatte erst im Verlauf des Geschehens seine Dashcam eingeschaltet, um den noch nicht abgeschlossenen Vorgang der Nötigung zu dokumentieren, was auch gelang.
Dabei handelte es sich nicht um eine dauerhafte Verkehrsüberwachung, wie das Gericht befand. Nach eigenen Angaben hatte das mutmaßliche Opfer erst im Augenblick der Tat begonnen zu filmen. Der Angeklagte konnte aufgrund der Bilder und der Aussage der Zeugen wegen Nötigung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Beleidigung schuldig gesprochen werden. (AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)). Der Angeklagte verlor seinen Führerschein für zehn Monate, wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Gericht betonte in seiner Begründung, dass die "abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung und dem Übergang zum Orwell'schen Überwachungsstaat [...] nicht dazu führen [darf], dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung kategorisch vorenthalten werden".
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Mag zwar sein, dass ein Schnitt nachvollziehbar wäre, aber die Beweislast liegt beim...
Ich fahre seit 1996 mit einer selbstgebastelten Dashcam. In den Jahren 2004 bis 2007...
Rechtsfahrgebot, schon mal gehört?
Finde ich persönlich grenzwertig - wer sagt jetzt dem Richter dass nicht gerade die...