Urteil: BGH stärkt das Recht des Einzelnen auf Klimaanlage
Der Bundesgerichtshof hat entschieden(öffnet im neuen Fenster), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen können, eine Klimaanlage mit Außengerät auf dem eigenen Balkon zu installieren. Voraussetzung ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer dadurch nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Der Betrieb einer Klimaanlage sei in gewissen Grenzen hinzunehmen, so der BGH. Betriebsgeräusche des Geräts spielen für die Frage der Erlaubnis demnach keine Rolle. Bauliche Eingriffe wie ein fest montiertes Splitgerät, für das die Fassade durchbohrt wird, benötigen weiterhin grundsätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Bislang war vor allem geklärt, dass eine Eigentümergemeinschaft den Einbau per Mehrheitsbeschluss erlauben darf. Mit dem aktuellen Urteil geht der BGH einen Schritt weiter. Einzelne Eigentümer können die Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch gerichtlich einfordern, wenn die Gemeinschaft sich weigert.
Ausgangspunkt war ein Fall aus Berlin
Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus Berlin, die auf ihrem Balkon ein Splitgerät installieren lassen wollten. Ihr Antrag war zunächst bei der Eigentümerversammlung abgelehnt worden. Vor dem Landgericht Berlin II bekamen sie zuletzt Recht. Die Eigentümergemeinschaft legte daraufhin Revision beim BGH ein.
Das Landgericht hatte argumentiert, der Einbau selbst bringe für die übrigen Eigentümer keine Beeinträchtigung mit sich, die über das bei einem geordneten Zusammenleben übliche Maß hinausgeht. Die Gemeinschaft hielt dagegen, bekannte Folgen des Betriebs wie Geräusche, Kondenswasser oder Abluftwärme könnten den Miet- oder Verkaufswert benachbarter Wohnungen mindern.
Diese Bedenken ließ das Landgericht nicht gelten. Relevant seien nur unmittelbare Auswirkungen des Einbaus, nicht die Folgen der späteren Nutzung. Der BGH bestätigte diese Sichtweise nun in letzter Instanz.
Nachfrage nach Klimaanlagen steigt spürbar
Der Bedarf an Kühlung in Wohnungen wächst. Nach einer repräsentativen Yougov-Umfrage(öffnet im neuen Fenster) besitzen derzeit rund 17 Prozent der Menschen in Deutschland eine Klimaanlage, weitere 20 Prozent planen die Anschaffung. Im Juli 2025 lagen diese Werte noch bei 15 beziehungsweise 10 Prozent.
Auch die Verkaufszahlen deuten in diese Richtung. Laut dem Fachverband Gebäude-Klima stieg der Absatz von Raumklimageräten, überwiegend Splitanlagen, zwischen 2023 und 2025 von rund 260.000 auf 320.000 Stück.


